Kunden von Hofladen, Bäckerei, Fleischerei oder Imkerei suchen keine Hochglanz-Website, sondern drei Antworten: Haben Sie heute offen, was kostet es, kann ich vorbestellen? Deshalb gehören Öffnungszeiten samt Abweichungen (Feiertag, Betriebsurlaub, Schlachttag) nach oben auf die Startseite, dazu ein Sortiment mit Preisen und Mengeneinheit, eine Vorbestellung per Formular mit Abholung und Bezahlung vor Ort und eigene Produktfotos statt Stockbildern. Für die meisten Betriebe ist diese Vorbestellung die richtige Stufe – kein echter Shop, denn Warenkorb und Versand bedeuten laufend Lagerstand, Verpackung, Rücktrittsregeln und Zahlungsgebühren. Entscheidend ist ein einfacher Pflegezugang: Öffnungszeiten und Preise müssen auf der Website und im Google-Unternehmensprofil aktuell sein. Für Nahversorger gibt es in der Steiermark eine Landesförderung, die Website und Online-Shop mitfördert – der Antrag muss vor der Beauftragung eingereicht sein.
- Für die meisten Direktvermarkter genügt eine Vorbestellung per Formular (Name, Telefon, Abholtag, Bestelltext) statt eines echten Shops – Bezahlung an der Theke, keine Versand- und Rücktrittsbürokratie.
- Öffnungszeiten müssen an zwei Stellen gepflegt werden: auf der Website und im Google-Unternehmensprofil (Feiertage und Betriebsurlaub dort als „Besondere Öffnungszeiten“ für das ganze Jahr im Voraus).
- Herkunftskennzeichnung: Pflicht besteht in Österreich für die Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Großküchen) seit 2023; für die kommerzielle Gastronomie gibt es weiterhin keine Verpflichtung – im Juni 2026 wurde ein freiwilliges System vorgestellt (BMLUK, abgerufen 20.09.2026).
- Die SFG-Nahversorgerförderung des Landes Steiermark fördert ausdrücklich neue Website, Online-Shop und digitale Infrastruktur – ein gedeckelter Anteil der Investitionskosten, laufende Einreichung, Stand September 2026; verbindlich ist die Richtlinie auf sfg.at.
Ein Hofladen in Großwilfersdorf, eine Fleischerei in Fürstenfeld, eine Imkerei in Ilz, ein Dorfladen in Söchau: Die Kunden sind da, der Ruf ist gut – und die Website ist entweder zehn Jahre alt oder gar nicht vorhanden. Dabei braucht diese Branche im Netz weniger als jede andere. Sie braucht nur genau das Richtige. Die häufigste Suchbewegung ist nämlich nicht „schöne Website“, sondern: Haben die heute offen, was kostet das Schwein-halb, und kann ich es vorbestellen?
Dieser Ratgeber beschreibt, was eine Website für Direktvermarkter und Nahversorger leisten muss, welche der drei Verkaufsstufen zu Ihrem Betrieb passt und wie Sie Öffnungszeiten und Sortiment selbst pflegen. Für Handwerksbetriebe gilt eine andere Logik – die steht im Schwesterbeitrag Handwerker-Website in der Oststeiermark.
1. Was eine Direktvermarkter-Website leisten muss
Der typische Besucher steht mit dem Handy am Parkplatz oder sitzt am Freitagabend am Sofa und plant den Samstag-Einkauf. Er hat drei bis vier Fragen, und die müssen ohne Scrollen und ohne Menü-Suche beantwortet sein.
Öffnungszeiten, die wirklich stimmen
Das ist der mit Abstand häufigste Grund für Ärger – und der einzige, der Kunden dauerhaft vertreibt. Wer wegen falscher Angaben umsonst hinfährt, kommt selten ein zweites Mal. Die Öffnungszeiten gehören deshalb auf die Startseite, oben, ohne Klick, samt einer Zeile für Abweichungen: Feiertag, Betriebsurlaub, „Schlachttag – erst ab 10 Uhr“. Wer nur zwei Tage in der Woche aufsperrt, schreibt genau das hin, groß, statt es in einer Tabelle zu verstecken.
Sortiment mit Preisen
„Wir führen Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Produktion“ beantwortet keine Frage. Eine Liste mit Produkt, Einheit und Preis tut es: Rindsschnitzel je Kilo, Speck je 100 Gramm, Honig im 500-Gramm-Glas, Most im 5-Liter-Kanister. Preise auf der Website kosten keine Kunden, sie sparen Telefonate – und sie sind der Grund, warum jemand fährt statt in den Supermarkt zu gehen. Wechselt der Preis saisonal, schreiben Sie „Stand September 2026“ dazu und ändern ihn, wenn er sich ändert. Das dauert eine Minute, wenn der Pflegezugang stimmt (siehe Punkt 3).
Vorbestellung ohne Shop-Bürokratie
Die meisten Betriebe in dieser Branche brauchen keinen Online-Shop, sondern eine Vorbestellung: Kunde wählt aus, was er will, sagt wann er kommt, bezahlt vor Ort. Kein Warenkorb, keine Zahlungsanbindung, keine Versandklassen. Ein Formular mit Name, Telefon, Abholtag und einem Feld für die Bestellung erledigt das – bei saisonalen Spitzen (Weihnachten, Ostern, Grillsaison) ist es der Unterschied zwischen 40 Telefonaten am Vormittag und einer Liste, die um sieben Uhr früh schon steht.
Abholung statt Versand als Regelfall
Frischware lebt von der Kühlkette. Versand bedeutet Styroporbox, Kühlakkus, Abholzeitpunkt beim Zusteller, Haftung für verdorbene Ware bei Verzögerung und ein Porto, das den Preis verdoppelt. Für die allermeisten Betriebe ist deshalb Abholung der Regelfall und Versand die Ausnahme – und das darf die Website auch so sagen. Wer nur haltbare Produkte versendet (Honig, Marmelade, Nudeln, Most, Geschenkkörbe), trennt diese Gruppe klar vom Frischesortiment.
Bilder, die Appetit machen
Bei Lebensmitteln entscheidet das Bild. Nicht das Designraster, nicht die Schriftart: das Bild. Ein gut fotografierter Wurstteller, ein Glas Honig im Gegenlicht, das Brot aus dem Ofen. Wie Sie solche Fotos mit dem Handy hinbekommen, steht weiter unten in Punkt 5.
Anfahrt und Parkmöglichkeit
Viele Hofläden liegen dort, wo das Navi ungenau wird. Ein Satz zur Anfahrt („Von der B57 kommend nach der Kapelle rechts, drittes Gebäude“), ein Foto der Hofeinfahrt und ein Hinweis, wo man stehen bleiben darf, ersparen Anrufe. Dazu die Adresse in der exakt gleichen Schreibweise wie im Google-Unternehmensprofil.
Was eine Direktvermarkter-Website nicht braucht
- Einen Slider im Kopfbereich. Er verschiebt genau die Information nach unten, wegen der der Besucher gekommen ist – die Öffnungszeiten.
- Stockfotos. Ein gekauftes Bauernhof-Bild aus Bayern untergräbt genau das, wofür Kunden zu Ihnen fahren.
- Newsletter-Popup. Es blockiert die Seite, bringt in dieser Branche kaum Anmeldungen und braucht dazu noch eine saubere Einwilligung.
- Eine Chronik der Hofgeschichte über fünf Bildschirmseiten. Drei Absätze und ein Familienfoto wirken stärker.
2. Brauche ich einen Online-Shop? Die drei Stufen
Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch – und die Antwort ist öfter „nein“, als man erwartet. Es gibt drei Stufen, und die mittlere passt für die meisten Betriebe.
| Stufe | Was der Kunde tut | Größenordnung | Passt für |
|---|---|---|---|
| A – Schaufenster Website mit Sortiment, Preisen, Öffnungszeiten | Schaut, ruft an oder kommt vorbei | ca. 1.500 – 3.500 € | Kleine Hofläden, Imkereien, Mostschenken, Betriebe mit Stammkundschaft |
| B – Vorbestellung Formular, Abholung, Bezahlung vor Ort | Bestellt vor, holt ab, zahlt an der Theke | ca. 2.500 – 5.000 € | Die meisten Betriebe: Fleischerei, Bäckerei, Konditorei, Hofladen mit Wochenkisten |
| C – Echter Shop Warenkorb, Zahlung, Versand | Bestellt und bezahlt online, Paket kommt | ab ca. 5.000 € aufwärts | Haltbare Produkte, Geschenkkörbe, überregionaler Verkauf |
Die Beträge sind Größenordnungen für die einmalige Erstellung, netto, ohne laufende Kosten; die Faktoren dahinter erklärt der Ratgeber Was kostet eine Website?.
Was ein echter Shop laufend kostet – abseits vom Preis
Stufe C ist kein Bauprojekt, sondern ein Betrieb im Betrieb. Wer sie wählt, übernimmt dauerhaft:
- Lagerstand pflegen: Was am Samstag über die Theke geht, muss im Shop abgezogen werden – sonst verkaufen Sie zweimal dasselbe Stück.
- Versand organisieren: Verpackung, Kühlung, Abholzeit des Zustellers, Sendungsverfolgung, Reklamationen bei Verzögerung.
- Rücktrittsrecht abbilden: Im Fernabsatz an Verbraucher gelten eigene Informations- und Rücktrittsregeln; für leicht verderbliche Ware gibt es Ausnahmen. Welche davon auf Ihr Sortiment zutreffen, klären Sie vor dem Start mit Ihrer WKO-Fachgruppe.
- Zahlungsgebühren: Jede Online-Zahlung kostet einen Prozentsatz plus Fixbetrag – bei einem Glas Honig um 9 € fällt das anders ins Gewicht als bei einem Geschenkkorb um 79 €.
Rechnen Sie den Shop deshalb nicht gegen die einmaligen Kosten, sondern gegen die Stunden pro Woche, die er verlangt. Wenn diese Stunden fehlen, ist Stufe B der ehrlichere Weg.
3. Frische, Saison und Öffnungszeiten pflegen – ohne Webagentur
In dieser Branche ändert sich der Inhalt wöchentlich: Erdbeeren sind aus, der Most ist fertig, Dienstag bleibt zu. Eine Website, für die Sie bei jeder Änderung anrufen müssen, ist nach drei Monaten wieder falsch. Ein einfacher Pflegezugang ist deshalb wichtiger als jedes Design. Wichtig ist nicht, dass er alles kann, sondern dass er genau das kann, was sich oft ändert:
- Öffnungszeiten und Hinweiszeile (Feiertag, Urlaub, Sonderöffnung) – in zwei Klicks erreichbar.
- Sortiment und Preise – Produkte an- und abhaken, Preis überschreiben, fertig.
- Aktuelles – ein kurzer Kasten für „Diese Woche: frische Bratwürstel“.
- Fotos nachlegen – direkt vom Handy, ohne Bildbearbeitung.
Alles andere – Struktur, Layout, Rechtstexte – darf ruhig fix sein. Genau so bauen wir es: ein kleiner Pflegebereich für die drei, vier Dinge, die sich bewegen.
Zum Google-Unternehmensprofil gehören auch die Bewertungen: Sie entscheiden bei Lebensmitteln oft, ob jemand den Umweg fährt. Wie Sie regelmäßig neue bekommen, ohne gegen die Regeln zu verstoßen, steht im Ratgeber Mehr Google-Bewertungen bekommen.
4. Rechtliches, das in dieser Branche wirklich anfällt
Das Folgende ist Praxis aus Website-Projekten, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihre WKO-Fachgruppe, die Lebensmittelaufsicht und Ihre Steuerberatung.
- Allergene und Zutaten bei vorverpackter Ware. Wer Ware fertig abgepackt abgibt, braucht Zutatenverzeichnis und hervorgehobene Allergenangaben auf dem Etikett; bei loser Ware ist die Information anders zu geben. Welche Form für Ihr Sortiment gilt, klärt die Lebensmittelaufsicht oder die Fachgruppe. Für die Website heißt das: Wenn Sie Produkte online beschreiben oder vorbestellen lassen, sollten Zutaten und Allergene dort ebenfalls auffindbar sein – die Website ersetzt aber nie die Kennzeichnung auf der Verpackung.
- Preisauszeichnung. Preise auf der Website sind gegenüber Verbrauchern Bruttopreise, inklusive Umsatzsteuer, mit klarer Mengeneinheit (je kg, je 100 g, je Stück). Wer für Gastronomie und Wiederverkäufer eigene Konditionen hat, trennt diese Liste sauber vom Privatkundenbereich.
- Herkunftsangaben. Hier wird viel vermischt. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung gilt in Österreich für die Gemeinschaftsverpflegung – also Kantinen und Großküchen – seit 2023. Für die kommerzielle Gastronomie gibt es weiterhin keine Verpflichtung; die Bundesregierung hat im Juni 2026 ein freiwilliges System vorgestellt. Für Sie als Direktvermarkter heißt das vor allem: Die Herkunft ist Ihr stärkstes Verkaufsargument – aber schreiben Sie nur hin, was Sie belegen können. „Rindfleisch vom eigenen Betrieb“ ist ein Versprechen, das bei Zukauf nicht mehr stimmt.
- Impressum und Datenschutz. Impressum mit Firmenwortlaut, Anschrift, UID und Gewerbebehörde gehört auf jede Website. Sobald ein Bestell- oder Kontaktformular existiert, braucht die Datenschutzerklärung einen Absatz dazu: welche Daten, wofür, wie lange. Ohne Tracking-Werkzeuge ist kein Cookie-Banner nötig – und ohne Banner sieht der Kunde sofort die Öffnungszeiten.
Registrierkasse und Beleg – kurz gestreift
Zwei Punkte betreffen viele Betriebe mit Marktstand oder Hofverkauf: Die Umsatzgrenze der sogenannten Kalte-Hände-Regelung für Barumsätze im Freien liegt nach aktuellem Stand seit 1. Jänner 2026 bei 45.000 € netto Jahresumsatz statt bisher 30.000 €. Und ab 1. Oktober 2026 soll ein digital ausgestellter Beleg dem Papierbeleg gleichwertig sein, unabhängig vom Betrag – die Umstellung ist freiwillig, Kunden können weiterhin einen Papierbeleg verlangen. Beides gehört vor jeder Änderung mit der Steuerberatung abgeklärt; wir nennen es hier nur, weil es die Frage „Brauche ich dafür etwas auf der Website?“ auslöst. Die Antwort lautet: nein. Kasse und Beleg sind Kassenthemen, keine Website-Themen.
5. Fotos: mit dem Handy, aber richtig
Ein aktuelles Handy macht Fotos, die für eine Website vollkommen ausreichen. Es scheitert fast nie an der Kamera, sondern am Licht und am Hintergrund.
- Tageslicht, kein Blitz. Fotografieren Sie am Fenster oder im Freien im Schatten. Der Blitz erzeugt genau die weißen Flecken auf Folie, Glas und Vitrine, die jedes Produktfoto ruinieren. Bei Ware hinter Folie hilft ein leicht schräger Winkel.
- Ruhiger Hintergrund. Holzbrett, Leinentuch, die Theke selbst. Weg müssen: Putzmittel, Kabel, Preisschilder mit alten Preisen, die Palette im Hintergrund.
- Nah rangehen. Ein Produkt pro Bild, formatfüllend. Übersichtsbilder von der ganzen Vitrine zeigen nichts.
- Immer gleich aufnehmen. Eine Kante als Ausrichtung, ähnlicher Abstand, ähnliches Licht – dann wirkt die Sortimentsseite später ruhig statt zusammengewürfelt.
- Menschen zeigen. Hände beim Schneiden, beim Schlichten, beim Einpacken. Das ist der Unterschied zum Supermarktregal.
Wie viele brauchen Sie? Realistisch: ein gutes Bild vom Betrieb außen (damit man die Einfahrt erkennt), ein Bild vom Verkaufsraum, ein Team- oder Familienbild und acht bis fünfzehn Produktbilder. Mehr wird nicht angeschaut. Eigene Bilder schlagen gekaufte in dieser Branche immer – Kunden erkennen Stockfotos sofort, und wer ein fremdes Bauernhof-Motiv verwendet, entwertet genau die Echtheit, die er verkauft.
6. Förderung: Was das Land dazuzahlen kann
Für Nahversorger – Bäckerei, Fleischerei, Lebensmittelhandel und ähnliche Betriebe – gibt es in der Steiermark eine Landesförderung der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG, die neue Website, Online-Shop und digitale Infrastruktur ausdrücklich mitfördert. Gefördert wird ein Anteil der Investitionskosten, gedeckelt mit einem Höchstbetrag. Die Einreichung läuft laufend, auf der Programmseite steht keine feste Frist.
Zur Zielgruppe zählen Betriebe, die als Kleinst- oder Kleinbetrieb geführt werden, ihren Sitz in der Steiermark haben und mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erzielen. Beim Bund läuft daneben KMU.DIGITAL; für die Umsetzungsförderung 4.0 gibt es seit Mai 2026 eine neue Antragsphase der aws.
Konkrete Sätze, Deckel, Mindestprojektkosten und den Ablauf in sechs Schritten finden Sie im eigenen Ratgeber Website und Digitalisierung fördern lassen. Die Angaben hier entsprechen dem Stand September 2026; die verschiedenen Quellen weichen in den Zahlen voneinander ab, verbindlich ist ausschließlich die Richtlinie auf sfg.at. Fragen Sie vor der Einreichung dort nach – die Auskunft, ob Ihr Betrieb in die Richtlinie fällt, kostet nichts und dauert ein Telefonat.
7. Was das kostet und wie es abläuft
Die Größenordnungen stehen in der Tabelle oben. Dazu kommen laufend Domain und Hosting; Pflege übernehmen Sie selbst, sonst wäre der Pflegezugang sinnlos. Der Ablauf bei uns dauert bei Stufe A und B meist drei bis fünf Wochen:
- 1. Gespräch im Betrieb. Wir schauen uns Verkaufsraum, Sortiment und Abläufe an – eine Stunde vor Ort sagt mehr als drei Telefonate.
- 2. Sortiment und Texte sammeln. Sie liefern die Produktliste mit Preisen, wir formulieren. Das ist erfahrungsgemäß der längste Schritt – wer die Liste früh fertig hat, ist früher online.
- 3. Fotos. Entweder Ihre Handyfotos nach Punkt 5 oder ein Fototermin im Betrieb.
- 4. Entwurf und Freigabe. Sie sehen die Seite am eigenen Handy, bevor sie online geht.
- 5. Online und Einschulung. Eine halbe Stunde reicht, um Öffnungszeiten, Preise und Aktuelles selbst ändern zu können.
Wenn eine Förderung in Frage kommt, schiebt sich zwischen Schritt 1 und 2 die Einreichung: Wir liefern das Angebot in der Struktur, die die Förderstelle sehen will, und beginnen erst, wenn Ihr Antrag draußen ist.
Wie wir Ihnen helfen
DERKAUFMANN IT-Service sitzt in Großwilfersdorf, mitten im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld – einem Bezirk, in dem im ersten Halbjahr 2026 203 Betriebe neu gegründet wurden, Platz 3 aller steirischen Bezirke. Wir bauen Websites für Betriebe aus der Region ohne Baukasten und ohne Abo-Zwang, mit einem Pflegebereich, der genau das kann, was sich bei Ihnen wöchentlich ändert. Beispiele finden Sie auf der Referenzen-Seite, den Einstieg unter Webdesign.
Quellen
- SFG Steirische Wirtschaftsförderung: Nahversorgung – bringen wir Leben in Ihre Region (abgerufen 20.09.2026) – Zielgruppe Nahversorger (Kleinst- oder Kleinbetrieb, Sitz in der Steiermark, über 50 % Umsatz mit Privatkunden), förderbar sind neue Website, Online-Shop und digitale Infrastruktur; laufende Einreichung ohne feste Frist.
- BMLUK: Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung (abgerufen 20.09.2026) – Kennzeichnungspflicht in der Gemeinschaftsverpflegung seit 2023; keine Verpflichtung für die kommerzielle Gastronomie, freiwilliges System im Juni 2026 vorgestellt.
- aws / KMU.DIGITAL: neue Antragsphase der Umsetzungsförderung 4.0 seit Mai 2026 (abgerufen 20.09.2026). Details und Ablauf im Ratgeber Website und Digitalisierung fördern lassen.
- WKO Steiermark, Pressemeldung vom 30.07.2026: 203 Neugründungen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld im ersten Halbjahr 2026, Platz 3 aller steirischen Bezirke.
- Registrierkasse: Anhebung der Umsatzgrenze der Kalte-Hände-Regelung auf 45.000 € netto ab 01.01.2026 und Gleichstellung des digitalen Belegs ab 01.10.2026 – Stand aus Fachveröffentlichungen der Steuerberatung, nicht im Rechtsinformationssystem gegengeprüft. Vor jeder Umstellung mit der eigenen Steuerberatung klären.
Stand 21. September 2026. Förderkonditionen und Kennzeichnungsvorschriften ändern sich; verbindlich sind die Richtlinien der Förderstellen, die Lebensmittelaufsicht und Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Direktvermarkter einen Online-Shop?
In den meisten Fällen nein. Es gibt drei Stufen: die Schaufenster-Website mit Sortiment, Preisen und Öffnungszeiten; die Vorbestellung über ein Formular mit Abholung und Bezahlung vor Ort; und den echten Shop mit Warenkorb, Online-Zahlung und Versand. Für Hofladen, Bäckerei, Fleischerei oder Imkerei ist die mittlere Stufe fast immer die richtige: Sie bringt genau den Nutzen, den Kunden suchen – vorbestellen und abholen – ohne Lagerstandspflege, Verpackung, Versandorganisation, Rücktrittsregeln und Zahlungsgebühren. Ein echter Shop lohnt sich vor allem für haltbare Produkte wie Honig, Most, Nudeln oder Geschenkkörbe und für überregionalen Verkauf. Der Ausbau von der Vorbestellung zum Shop ist später möglich, ohne dass die Website neu gebaut werden muss.
Was muss auf der Website eines Hofladens unbedingt stehen?
Öffnungszeiten ganz oben auf der Startseite, ohne Klick, samt einer Zeile für Abweichungen wie Feiertag, Betriebsurlaub oder Schlachttag. Dazu ein Sortiment mit Produkt, Mengeneinheit und Preis, eine einfache Vorbestellmöglichkeit, Anfahrt und Parkmöglichkeit mit einem Satz zur Zufahrt und einem Foto der Einfahrt, eigene Produktfotos sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Nicht nötig sind Slider, Stockfotos, Newsletter-Popups und lange Hofgeschichten – sie schieben genau die Information nach unten, wegen der der Besucher gekommen ist.
Wie halte ich Öffnungszeiten, Preise und Saison aktuell?
Mit einem kleinen Pflegezugang, der genau das kann, was sich oft ändert: Öffnungszeiten und Hinweiszeile, Sortiment und Preise, ein Kasten für Aktuelles und das Nachlegen von Handyfotos. Alles andere – Struktur, Layout, Rechtstexte – darf fix bleiben. Wichtig ist, dass Sie die Änderungen selbst machen können, ohne anzurufen: Eine Website, die nach drei Monaten wieder falsch ist, schadet mehr als keine. Und: Feiertage sowie Betriebsurlaub gehören zusätzlich ins Google-Unternehmensprofil, weil Google am Handy fast immer das Profil zeigt und nicht die Website.
Was kostet eine Website für Hofladen, Bäckerei oder Fleischerei?
Als Größenordnung für die einmalige Erstellung netto: eine Schaufenster-Website mit Sortiment und Öffnungszeiten liegt bei etwa 1.500 bis 3.500 Euro, eine Website mit Vorbestellung bei etwa 2.500 bis 5.000 Euro, ein echter Shop mit Zahlung und Versand beginnt bei rund 5.000 Euro. Dazu kommen laufend Domain und Hosting. Der Ablauf dauert bei den ersten beiden Stufen meist drei bis fünf Wochen; am längsten dauert erfahrungsgemäß das Zusammenstellen der Produktliste mit Preisen.
Muss ich Allergene und Herkunft auf der Website angeben?
Bei vorverpackter Ware sind Zutatenverzeichnis und hervorgehobene Allergenangaben auf der Verpackung vorgeschrieben, bei loser Ware ist die Information anders zu geben; welche Form für Ihr Sortiment gilt, klären Lebensmittelaufsicht oder WKO-Fachgruppe – das ist keine Rechtsberatung, sondern Praxis aus Website-Projekten. Für die Website gilt: Wer Produkte online beschreibt oder vorbestellen lässt, sollte Zutaten und Allergene dort auffindbar machen; die Website ersetzt die Kennzeichnung auf der Verpackung aber nie. Bei der Herkunft besteht in Österreich eine Kennzeichnungspflicht für die Gemeinschaftsverpflegung seit 2023, für die kommerzielle Gastronomie weiterhin nicht – im Juni 2026 wurde ein freiwilliges System vorgestellt. Schreiben Sie auf der Website nur hin, was Sie belegen können: „vom eigenen Betrieb“ stimmt bei Zukauf nicht mehr.
Gibt es für Nahversorger eine Förderung für die Website?
Ja. Das Land Steiermark fördert über die Steirische Wirtschaftsförderung SFG Nahversorger-Betriebe – Bäckerei, Fleischerei, Lebensmittelhandel und ähnliche – und dabei ausdrücklich auch neue Website, Online-Shop und digitale Infrastruktur. Gefördert wird ein gedeckelter Anteil der Investitionskosten, die Einreichung läuft laufend. Zur Zielgruppe zählen Kleinst- und Kleinbetriebe mit Sitz in der Steiermark, die mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erzielen. Der teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge: Als Projektbeginn gilt bereits die Auftragserteilung oder eine Anzahlung, wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Konkrete Sätze und Ablauf stehen im Ratgeber zur Website- und Digitalisierungsförderung; verbindlich ist die Richtlinie auf sfg.at. Stand September 2026.
Fazit
Eine Website für Hofladen, Bäckerei oder Fleischerei braucht vier Dinge, die stimmen müssen: Öffnungszeiten, Sortiment mit Preisen, eine einfache Vorbestellung und Bilder, die nach Ihrem Betrieb aussehen – dazu einen Pflegezugang, mit dem Sie beides selbst aktuell halten, auf der Website und im Google-Unternehmensprofil.
Einen Online-Shop braucht nur, wer Versand wirklich betreiben will. Für alle anderen ist die Vorbestellung die richtige Stufe – und die Förderung kommt dazu, wenn der Antrag vor dem Auftrag draußen ist.

