KMU.DIGITAL ist für 2026 laut Programmseite vollständig ausgeschöpft. Für steirische Kleinbetriebe bleibt die Landesförderung Lebens!Nah der SFG: Sie fördert Website, Online-Shop, Online-Marketing und interne Digitalisierung für Nahversorger (Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden, Kleinstbetrieb mit Sitz in der Steiermark) – ab 3.000 € Projektkosten mit bis zu 30 %, höchstens 2.500 €, einmal pro Kalenderjahr, gültig bis 30.06.2027. Entscheidend: Der Antrag muss vor der Beauftragung eingereicht sein.
- KMU.DIGITAL 4.0: Budget ausgeschöpft (Stand 02.09.2026), Anträge derzeit nicht möglich; Neuauflage wird für 2027 erwartet, ist aber nicht zugesagt.
- SFG Lebens!Nah: Digitalisierung ab 3.000 Euro Mindestprojekt, bis zu 30 % und maximal 2.500 Euro Zuschuss, Investitionen ab 20.000 Euro; Auszahlung nach Projektende.
- Förderbar sind Nahversorger mit über 50 % Privatkunden-Umsatz; ausgeschlossen sind Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und reiner Online-Handel.
- Als Projektbeginn gilt bereits Auftrag oder Anzahlung – wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch.
„Gibt es dafür eine Förderung?“ ist eine der ersten Fragen bei fast jedem Website-Gespräch mit einem Kleinbetrieb. Die ehrliche Antwort im September 2026: manchmal – und nur, wenn man die Reihenfolge einhält. Dieser Ratgeber sortiert, was es in der Steiermark gerade gibt, für wen es gilt und wie der Weg zum Zuschuss aussieht. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand vom 2. September 2026; verbindlich sind ausschließlich die Richtlinien der Förderstellen.
KMU.DIGITAL: Für 2026 ausgeschöpft
Das bekannteste Programm des Bundes, KMU.DIGITAL, förderte Beratung (Status- und Potenzialanalyse, Strategieberatung) und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Laut der offiziellen Programmseite ist das Budget der laufenden Auflage vollständig ausgeschöpft; Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind derzeit nicht möglich. Mehrere Beratungsstellen gehen von einer Neuauflage ab 2027 aus – das ist aber eine Erwartung, keine Zusage.
SFG Lebens!Nah: Die steirische Förderung, die es noch gibt
Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG fördert mit Lebens!Nah Betriebe, die die Nahversorgung sichern – und dazu zählt ausdrücklich die Digitalisierung von Vertrieb, Marketing und innerbetrieblichen Abläufen: Website, Online-Shop, Online-Marketing, Zeiterfassung, Projekt- und Dokumentenwerkzeuge. Das Programm läuft laut Transparenzportal bis 30. Juni 2027.
Wer ist förderbar?
- Nahversorger: Betriebe, die Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erzielen. Gemeint sind Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel und kundenorientierte Dienstleister – Friseur, Installateur, Elektriker, Tischler, Bäcker, Dorfladen, Fahrradwerkstatt.
- Größe: Kleinstbetrieb; bei Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment auch Kleinbetrieb.
- Sitz in der Steiermark, hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Nicht förderbar: Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und reiner Online-Handel ohne Geschäft vor Ort. Auch reine B2B-Betriebe (mehr als die Hälfte Firmenkunden) fallen heraus.
Wie viel gibt es?
| Bereich | Mindestprojekt | Zuschuss | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Digitalisierung / Online-Marketing Website, Shop, SEO, Kampagnen, Software | 3.000 € | bis zu 30 %, höchstens 2.500 € | laut WKO-Förderübersicht; einmal pro Kalenderjahr |
| Investitionen Geschäftsausstattung, Umbau, Maschinen | 20.000 € | bis zu 20 %, höchstens 20.000 € (je nach Fassung 15 % + Innovationsbonus) | Fassungen weichen ab – Richtlinie auf sfg.at prüfen |
Die Zahlen aus verschiedenen offiziellen Quellen weichen im Detail voneinander ab – deshalb steht die Tabelle hier als Größenordnung. Was sich in allen Quellen deckt: Mindestprojektkosten 3.000 € für Digitalisierung, Zuschuss nach Projektende, maximal ein Antrag pro Kalenderjahr und die Regel, die alles entscheidet:
Der Weg zum Zuschuss in sechs Schritten
- 1. Selbst prüfen: Nahversorger nach obiger Definition? Sitz in der Steiermark? Projekt über 3.000 € netto? Wenn ja, weiter. Wenn Sie unsicher sind: die SFG beantwortet die Frage telefonisch, ohne dass ein Antrag nötig ist.
- 2. Angebot einholen – nicht beauftragen. Sie brauchen ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, Positionen und Zeitraum. Genau so erstellen wir es (siehe unten). Unterschreiben Sie es noch nicht.
- 3. Online einreichen über das Förderportal der SFG: Angebot, kurze Projektbeschreibung, Unternehmensdaten. Der Antrag ist in einer halben Stunde erledigt.
- 4. Auf die Förderzusage warten. Erst mit der Zusage (oder der ausdrücklichen Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn) wird beauftragt. Danach beginnt das Projekt.
- 5. Umsetzen und dokumentieren: Rechnungen und Zahlungsbelege sammeln; die Leistungen müssen zum eingereichten Angebot passen.
- 6. Abrechnen: Nach Projektende Belege hochladen – der Zuschuss wird danach überwiesen.
Rechenbeispiel: Handwerker-Website
Ein Installateur aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld lässt eine neue Website mit Leistungsseiten, Referenzen, Anfrageformular und Google-Unternehmensprofil-Abgleich erstellen. Angebot: 4.800 € netto.
- Projekt liegt über der Mindestgrenze von 3.000 €: förderbar.
- 30 % von 4.800 € = 1.440 € – unter dem Deckel von 2.500 €, also voll wirksam.
- Eigenanteil: 3.360 €. Erst nach Abrechnung fließt der Zuschuss; die Rechnung muss also zunächst vollständig bezahlt werden.
Bei einem Projekt um 8.300 € wäre der Deckel von 2.500 € erreicht; darüber steigt der Zuschuss nicht mehr. Wer mehrere digitale Bausteine plant (Website plus Zeiterfassung plus Kampagne), packt sie sinnvoll in ein Projekt pro Jahr.
Was gern übersehen wird
- Der Betrieb stellt den Antrag, nicht die Agentur. Wir liefern Angebot und Unterlagen, einreichen müssen Sie selbst – das ist bewusst so, damit die Förderung beim Betrieb bleibt.
- Vorsteuer ist kein Projektwert. Gefördert werden Nettokosten.
- Laufende Kosten sind nicht förderbar: Hosting, Domain, Wartungspauschalen. Die einmalige Erstellung schon.
- Eigenleistung zählt nicht. Nur Fremdleistungen mit Rechnung.
- Steuerlich unabhängig davon: Website-Kosten sind Betriebsausgaben – ob sofort oder verteilt über mehrere Jahre abgesetzt wird, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Und wenn keine Förderung passt?
Ein großer Teil unserer Kunden ist kein Nahversorger im Sinn der Richtlinie – Zulieferer, Beratungsbetriebe, B2B-Handwerk. Dann lohnt sich der Blick auf die Kosten selbst: Was eine Website realistisch kostet und wo sich sparen lässt, ohne dass Kunden es merken, steht im Ratgeber Was kostet eine Website?. Für Betriebe mit Innovationsprojekten gibt es bei der SFG eigene Programme (etwa Ideen!Reich) – die zielen auf neue Produkte und Verfahren, nicht auf die Unternehmenswebsite.
Wie wir Ihnen helfen
Wir erstellen Ihr Angebot in der Struktur, die Förderstellen sehen wollen: eindeutige Leistungspositionen, Projektzeitraum, Nettobeträge, keine Vermischung mit laufenden Kosten. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorhaben aus unserer Erfahrung in die Richtlinie passt – die verbindliche Zusage gibt nur die Förderstelle – und wir beginnen erst, wenn Ihr Antrag eingereicht ist. Nach Abschluss liefern wir die Abrechnungsunterlagen so, dass sie zum Antrag passen. Den Weg dorthin starten Sie über Projekt starten oder direkt über die Webdesign-Seite.
Quellen
- KMU.DIGITAL: kmudigital.at (abgerufen 02.09.2026) – Hinweis, dass das Budget der laufenden Auflage ausgeschöpft ist.
- Transparenzportal des Bundes: Lebens!Nah (abgerufen 02.09.2026) – Zielgruppe, Mindestprojektkosten 3.000 Euro Digitalisierung / 20.000 Euro Investition, einmal pro Kalenderjahr, gültig bis 30.06.2027, Antrag vor Projektbeginn.
- WKO Förderdatenbank: Lebens!Nah – Nahversorgung verbessern (Steiermark) (abgerufen 02.09.2026) – Online-Marketing/Digitalisierung bis 30 %, max. 2.500 Euro; Investitionen bis 20 %, max. 20.000 Euro.
- SFG: Steirische Wirtschaftsförderung – Richtlinie und Förderportal; die Richtlinie ist für alle Konditionen maßgeblich.
Stand 2. September 2026. Förderkonditionen ändern sich; vor jeder Einreichung die aktuelle Richtlinie bei der SFG prüfen.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch eine Förderung für eine neue Website in der Steiermark?
Ja, für Nahversorger-Betriebe über das SFG-Programm Lebens!Nah: Website, Online-Shop, Online-Marketing und interne Digitalisierung werden ab 3.000 Euro Projektkosten mit bis zu 30 Prozent, höchstens 2.500 Euro pro Kalenderjahr gefördert. KMU.DIGITAL des Bundes ist für 2026 ausgeschöpft. Verbindlich sind die Richtlinien der SFG; die Zahlen hier entsprechen dem Stand vom September 2026.
Wer gilt als Nahversorger im Sinne von Lebens!Nah?
Betriebe, die Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erzielen – etwa Friseur, Installateur, Elektriker, Tischler, Bäcker, Dorfladen oder Fahrradwerkstatt – als Kleinstbetrieb mit Sitz in der Steiermark. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment dürfen auch Kleinbetrieb sein. Nicht förderbar sind Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft, reiner Online-Handel und Betriebe mit überwiegend Firmenkunden.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Projektbeginn – und als Beginn zählt bereits die Auftragserteilung oder eine Anzahlung, nicht erst der erste Arbeitstag. Der richtige Ablauf: Angebot einholen, Antrag online im SFG-Förderportal einreichen, Förderzusage abwarten, dann beauftragen. Wer die Website zuerst beauftragt und danach einreicht, verliert den Anspruch vollständig.
Wie hoch ist die Förderung bei einer Website um 4.800 Euro?
Bei 30 Prozent sind das 1.440 Euro Zuschuss, der Eigenanteil liegt bei 3.360 Euro netto. Der Deckel von 2.500 Euro wird erst bei Projektkosten um 8.300 Euro erreicht. Der Zuschuss wird nach Projektende und Vorlage der bezahlten Rechnungen überwiesen – die Rechnung muss also zunächst vollständig bezahlt werden.
Kann ich KMU.DIGITAL noch beantragen?
Laut der offiziellen Programmseite ist das Budget der laufenden Auflage vollständig ausgeschöpft; Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind derzeit nicht möglich. Beratungsstellen erwarten eine Neuauflage ab 2027 – das ist aber eine Erwartung, keine Zusage. Wer die Website 2026 braucht, prüft die Landesförderung Lebens!Nah oder plant ohne Zuschuss.
Werden Hosting, Domain und Wartung mitgefördert?
Nein. Gefördert wird die einmalige Erstellung beziehungsweise Investition mit Fremdrechnung netto; laufende Kosten wie Hosting, Domain oder Wartungspauschalen sowie Eigenleistungen sind nicht förderbar. Sinnvoll ist deshalb, mehrere digitale Bausteine – Website, Zeiterfassung, Kampagne – in einem Projekt pro Jahr zu bündeln.
Fazit
2026 gibt es für steirische Kleinbetriebe im Wesentlichen eine Förderung für Website und Digitalisierung: Lebens!Nah der SFG – für Nahversorger mit überwiegend Privatkunden, ab 3.000 € Projektkosten, bis zu 30 % und höchstens 2.500 €. KMU.DIGITAL ist ausgeschöpft.
Die Regel, die zählt: erst einreichen, dann beauftragen. Alles andere ist Formsache – und die erledigen wir gemeinsam.

