Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen von
Martin Kaufmann – DERKAUFMANN IT-Service
Einzelunternehmen · Großwilfersdorf 19/3, 8263 Großwilfersdorf, Österreich
UID: ATU65356438 · Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
Telefon +43 664 2557441 · E-Mail info@derkaufmann.at · derkaufmann.at
(im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.1 Die AGB gelten für IT- und Computerservice, Webdesign und Webentwicklung, Programmierung, KI-Lösungen, Netzwerk-, Telefonie- und VoIP-Leistungen sowie für alle damit verbundenen Beratungs-, Wartungs- und Supportleistungen.
1.2 Sie gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Maßgeblich ist die auf derkaufmann.at/agb veröffentlichte Fassung; auf Wunsch wird sie in Textform übermittelt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, im Auftrag oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Verbraucher und Unternehmer
2.1 Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer ist, wer im Rahmen des Betriebs seines Unternehmens handelt.
2.2 Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern; sie sind entsprechend gekennzeichnet. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen – insbesondere nach KSchG, FAGG, VGG und ABGB – bleiben in jedem Fall unberührt und gehen diesen AGB vor.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- IT- und Computerservice: Hardware, Software, Wartung, Reparatur, Aufrüstung
- Fehleranalyse, Störungsbehebung und Systemoptimierung
- Installation, Konfiguration und Betreuung von Betriebssystemen, Software und Netzwerken
- Datenanalyse und Datenrettung
- Webdesign sowie Erstellung, Betreuung und Relaunch von Websites (insbesondere WordPress und eigene Systeme)
- Programmierung von Anwendungen, Plugins, Schnittstellen und Erweiterungen
- Einsatz und Integration von Künstlicher Intelligenz, etwa für Automatisierung, Inhalte oder Auswertungen
- Provider-, Domain- und Hosting-Umzüge, sofern vereinbart
- Telefonie-, Internet- und VoIP-Lösungen
- Beratung, Schulung und Support
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet und werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
3.3 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – etwa Umsatz, Reichweite, Platzierungen in Suchmaschinen oder in KI-Antwortsystemen – ist nur dann geschuldet, wenn er ausdrücklich und in Textform zugesagt wurde. Rankings hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
3.4 Sachlich gerechtfertigte Änderungen des Leistungsinhalts sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen – etwa wenn eine eingesetzte Fremdkomponente eingestellt wird und funktional gleichwertig ersetzt werden muss.
3.5 Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung geeigneter Dritter bedienen. Er bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
4. Angebot und Vertragsabschluss
4.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig. Angaben auf der Website, in Preislisten oder in Werbematerial sind keine bindenden Angebote.
4.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterfertigung oder Freigabe eines Angebots durch den Auftraggeber oder dadurch, dass der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt. Eine Freigabe per E-Mail genügt.
4.3 Bei kurzfristigen Service- und Störungseinsätzen kommt der Vertrag auch durch mündliche Beauftragung und Aufnahme der Arbeiten zustande.
5. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Diese Bestimmung gilt nur für Verbraucher und nur bei Verträgen, die im Fernabsatz (etwa per Telefon, E-Mail, Website-Formular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers – also typischerweise beim Kunden vor Ort – geschlossen werden.
5.1 Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Warenlieferungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhält.
5.2 Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung – formlos per E-Mail an info@derkaufmann.at, per Post oder mit dem Muster-Rücktrittsformular im Anhang dieser AGB. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
5.3 Nach einem Rücktritt erstattet der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen, mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat.
5.4 Vorzeitiger Leistungsbeginn. Soll die Leistung schon innerhalb der Rücktrittsfrist beginnen – was bei Störungen und dringenden Reparaturen die Regel ist –, ist dafür das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Tritt der Verbraucher danach zurück, hat er für die bis dahin erbrachten Leistungen einen anteiligen Betrag zu zahlen (§ 16 FAGG).
5.5 Erlöschen des Rücktrittsrechts. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungen, sobald die Leistung vollständig erbracht ist, sofern der Auftragnehmer mit der Ausführung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Frist begonnen hat und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
5.6 Kein Rücktrittsrecht besteht ferner bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei Software, Datenträgern und versiegelten Lizenzen, deren Versiegelung entfernt wurde.
6. Preise, Kostenvoranschläge und Anfahrt
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive Umsatzsteuer angegeben, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
6.2 Fehlt eine Preisvereinbarung, wird nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet. Diese werden vor Beginn bekanntgegeben.
6.3 Angefangene Einheiten werden nach der vereinbarten Taktung abgerechnet; ohne gesonderte Vereinbarung in Viertelstunden.
6.4 Fahrt- und Wegzeiten sowie Kilometergeld für Einsätze vor Ort werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.5 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit erstellt (§ 1170a ABGB), sofern die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert der Auftragnehmer unverzüglich; der Auftraggeber kann den Auftrag dann gegen Vergütung der bereits erbrachten Leistungen beenden.
6.6 Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen können mit einem vorab bekanntgegebenen Zuschlag verrechnet werden.
7. Zahlung und Zahlungsverzug
7.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden; der Auftraggeber stimmt dem zu.
7.2 Bei größeren Projekten sind Teilrechnungen nach Projektfortschritt sowie eine Anzahlung zulässig, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.
7.3 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % p. a. (§ 1000 ABGB) sowie der Ersatz notwendiger und zweckentsprechender Betreibungskosten. Gegenüber Unternehmern gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zuzüglich der Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten.
7.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Bei Webprojekten umfasst das die Einstellung von Wartung und Support; eine Abschaltung der Website erfolgt nicht.
7.5 Nur gegenüber Unternehmern: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen unbestrittener Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
8. Termine, Fristen und Terminabsagen
8.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Verzögerungen, die auf unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers, auf nachträgliche Änderungswünsche oder auf Störungen bei Dritten (Hosting, Provider, Lieferanten) zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8.3 Vereinbarte Vor-Ort-Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder wenn der Auftragnehmer den Termin nicht wahrnehmen kann, weil niemand angetroffen wird oder der Zugang fehlt, kann der Aufwand für Anfahrt und die reservierte Zeit verrechnet werden. Gegenüber Verbrauchern nur, soweit der Ausfall nicht auf einen unvorhersehbaren, unabwendbaren Umstand zurückgeht.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.
9.2 Er sorgt für die notwendigen technischen Voraussetzungen, insbesondere für funktionsfähige Hardware, Strom- und Internetanbindung, gültige Lizenzen sowie – bei Arbeiten vor Ort – für einen zugänglichen, sicheren Arbeitsplatz.
9.3 Freigaben, Rückmeldungen und Korrekturwünsche erfolgen gebündelt und in angemessener Frist. Verzögerungen und Mehraufwände, die aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach Aufwand verrechnet.
9.4 Der Auftraggeber ist für die Verwaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich und ändert Passwörter, die dem Auftragnehmer zu Servicezwecken bekanntgegeben wurden, nach Abschluss der Arbeiten.
10. Datensicherung
10.1 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor jedem Service-, Reparatur-, Migrations- oder Update-Einsatz hat er eine aktuelle, geprüfte Datensicherung zu erstellen, sofern die Sicherung nicht ausdrücklich als Leistung beauftragt wurde.
10.2 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Arbeiten an IT-Systemen, Datenträgern und Websites trotz fachgerechter Vorgangsweise ein Datenverlust nie vollständig ausgeschlossen werden kann – etwa weil ein Datenträger bereits vorgeschädigt ist.
10.3 Bei Datenrettungsleistungen wird ein Erfolg ausdrücklich nicht geschuldet. Der Aufwand ist auch dann zu vergüten, wenn Daten nicht oder nur teilweise wiederhergestellt werden können; darauf wird vor Beginn hingewiesen.
11. Abnahme bei Web- und Programmierprojekten
11.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit, in der Regel auf einer Vorschau- oder Testumgebung. Der Auftraggeber prüft es und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel konkret und nachvollziehbar.
11.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
11.3 Nimmt der Auftraggeber das Werk in Betrieb – etwa durch Freischaltung der Website –, gilt es als abgenommen.
11.4 Nur gegenüber Unternehmern: Meldet sich der Auftraggeber trotz Aufforderung und Hinweis auf diese Rechtsfolge nicht binnen 14 Tagen ab Bereitstellung, gilt das Werk als abgenommen.
11.5 Änderungswünsche nach der Abnahme sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand verrechnet.
12. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Quellcode
12.1 Der Auftragnehmer erhält an allen von ihm geschaffenen Werken – Layouts, Grafiken, Texten, Programmcode, Konzepten – das Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung räumt er dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese Werke für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
12.2 Eine Weitergabe, Weiterveräußerung oder Mehrfachverwendung über den vereinbarten Zweck hinaus – etwa der Einsatz eines erstellten Layouts für ein weiteres Unternehmen – bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
12.3 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Ideen, Methoden, Vorgehensweisen sowie selbst entwickelte Bausteine, Bibliotheken und Werkzeuge, die keine Individualleistung für den Auftraggeber darstellen, weiter zu verwenden – auch für andere Auftraggeber.
12.4 An eingesetzten Fremdkomponenten (Open-Source-Software, Themes, Plugins, Schriften, Bildmaterial) bestehen die Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber. WordPress und die dafür entwickelten Erweiterungen unterliegen in der Regel der GPL. Der Auftragnehmer weist auf lizenzpflichtige Bestandteile hin; laufende Lizenz- und Abogebühren trägt der Auftraggeber.
12.5 Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien oder Zwischenständen besteht nur, soweit dies vereinbart wurde. Bei Websites, die auf einem System des Auftraggebers laufen, erhält dieser mit der Übergabe naturgemäß Zugriff auf die dort installierten Dateien.
12.6 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle eingeräumten Nutzungsrechte vorbehalten.
13. Referenzen, Namensnennung und Werbung
Diese Bestimmung regelt, dass abgeschlossene Projekte als Referenz gezeigt werden dürfen – auf der Website des Auftragnehmers und in dessen Social-Media-Kanälen. Sie enthält ein jederzeitiges Widerspruchsrecht des Auftraggebers.
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten – insbesondere Websites, Layouts, Grafiken, Anwendungen und Automatisierungen – nach deren Veröffentlichung oder Fertigstellung als Referenz zu nennen und zu zeigen.
13.2 Diese Berechtigung umfasst
- die Nennung des Firmennamens, der Wortmarke, des Logos und der Projektbezeichnung des Auftraggebers,
- die Darstellung von Bildschirmfotos, Ausschnitten, kurzen Bildschirmaufnahmen und Vorher-Nachher-Vergleichen,
- eine kurze, sachliche Beschreibung von Aufgabenstellung und Umsetzung,
- die Verlinkung auf die Website des Auftraggebers.
13.3 Die Verwendung ist zulässig
- auf den eigenen Websites des Auftragnehmers, insbesondere im Referenzbereich von derkaufmann.at,
- in Angeboten, Präsentationen, Portfolios und Druckstücken,
- in Beiträgen auf den Social-Media-Kanälen und Branchenprofilen des Auftragnehmers, derzeit insbesondere Facebook, Instagram, LinkedIn und firmenfreund.at, einschließlich üblicher Formate wie Stories, Kurzvideos und geteilter Beiträge.
13.4 Nicht gezeigt werden Inhalte, die erkennbar vertraulich sind, personenbezogene Daten Dritter, Zugangsdaten, geschützte interne Bereiche, Kalkulationen, Preise oder Konditionen des Auftraggebers sowie Projekte, die noch nicht veröffentlicht sind. Die Nennung des Auftragswerts unterbleibt.
13.5 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer für diese Zwecke das nicht ausschließliche, unentgeltliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, seine Kennzeichen zu verwenden. Er sichert zu, dass ihm die dafür erforderlichen Rechte zustehen. Ein Entgelt für die Referenznennung schuldet keine der beiden Seiten.
13.6 Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widersprechen – ganz oder beschränkt auf einzelne Kanäle, Inhalte oder Zeiträume. Eine formlose Mitteilung an info@derkaufmann.at genügt. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz danach binnen 14 Tagen aus den von ihm selbst betriebenen Auftritten; bereits erschienene Beiträge in Kanälen Dritter werden gelöscht, soweit ihm das technisch möglich ist. Auf bereits gedruckte Unterlagen und auf Kopien, die Dritte angefertigt haben, erstreckt sich die Verpflichtung nicht.
13.7 Ist der Auftraggeber Verbraucher oder würde die Referenz eine natürliche Person erkennbar machen, erfolgt die Veröffentlichung nur mit gesonderter, ausdrücklicher Zustimmung. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
13.8 Urhebervermerk. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf von ihm erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft anzubringen, üblicherweise im Fußbereich in der Form „Umsetzung: Martin Kaufmann – DERKAUFMANN IT-Service“ mit Verlinkung. Der Auftraggeber kann die Entfernung dieses Hinweises jederzeit verlangen; sie erfolgt kostenfrei.
13.9 Der Auftraggeber ist seinerseits berechtigt, die Zusammenarbeit zu erwähnen und dabei Namen und Logo des Auftragnehmers zu verwenden.
14. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
14.1 Für die rechtliche Zulässigkeit der beigestellten Inhalte – Texte, Bilder, Videos, Logos, Musik, Daten – ist der Auftraggeber verantwortlich. Er sichert zu, über die erforderlichen Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte zu verfügen.
14.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Erkennt er eine offensichtliche Rechtsverletzung, weist er darauf hin.
14.3 Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus von ihm beigestellten Inhalten entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Das gilt nicht, soweit den Auftragnehmer ein Verschulden trifft.
14.4 Die inhaltliche Verantwortung für die veröffentlichte Website – Impressum, Datenschutzerklärung, Pflichtangaben, Preisauszeichnung – trägt der Auftraggeber als Medieninhaber. Der Auftragnehmer unterstützt technisch und weist auf erkennbare Lücken hin, erbringt aber keine Rechtsberatung.
15. Fremdleistungen, Hosting, Domains und Lizenzen
15.1 Werden Leistungen Dritter vermittelt oder in deren Namen bezogen – Hosting, Domains, Zertifikate, Softwarelizenzen, Cloud- und KI-Dienste –, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Preisänderungen oder Leistungsumfang.
15.2 Domains werden auf Wunsch im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers registriert. Inhaber der Domain ist der Auftraggeber. Für Verlängerung und fristgerechte Zahlung ist er verantwortlich, sofern keine Betreuungsvereinbarung besteht.
15.3 Laufende Kosten Dritter werden ohne Aufschlag weiterverrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
16. Wartung, Updates und Sicherheit
16.1 Besteht keine laufende Wartungsvereinbarung, ist der Auftragnehmer nach Projektabschluss nicht verpflichtet, Updates, Sicherheitsanpassungen, Backups oder technische Änderungen vorzunehmen.
16.2 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Websites und IT-Systeme laufende Pflege benötigen. Unterbleibt sie, können Sicherheitslücken, Ausfälle und Kompatibilitätsprobleme entstehen; dafür wird keine Haftung übernommen.
16.3 Wartungsvereinbarungen umfassen den jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Absolute Sicherheit vor Angriffen, Schadsoftware oder Ausfällen kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.
16.4 Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in betreute Systeme sind vorab abzustimmen. Mehraufwand zur Behebung daraus entstandener Störungen wird nach Aufwand verrechnet.
17. Besondere Bestimmungen: Computerservice, Reparatur und Vor-Ort-Einsätze
17.1 Übergibt der Auftraggeber ein Gerät zur Untersuchung oder Reparatur, wird der äußere Zustand bei der Übernahme festgehalten. Mitgegebenes Zubehör – Netzteile, Datenträger, Taschen – ist gesondert zu benennen; ohne ausdrückliche Nennung gilt es als nicht übergeben.
17.2 Vor jeder Reparatur, Neuinstallation oder Umrüstung ist eine aktuelle Datensicherung zu erstellen (Punkt 10). Übernimmt der Auftragnehmer die Sicherung, ist das gesondert zu beauftragen.
17.3 Fehlersuche und Diagnose sind eigenständige Leistungen. Sie werden auch dann verrechnet, wenn sich kein Fehler feststellen lässt, die Ursache außerhalb des untersuchten Geräts liegt oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Höhe der Diagnosepauschale wird vor Beginn bekanntgegeben.
17.4 Wird eine Kostengrenze vereinbart, führt der Auftragnehmer Arbeiten nur bis zu dieser Grenze aus. Zeichnet sich ab, dass sie überschritten wird, hält er inne und holt eine Entscheidung ein.
17.5 Ersatzteile. Verwendet werden neue oder gleichwertige Teile. Der Einbau gebrauchter oder generalüberholter Teile erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung und wird auf der Rechnung ausgewiesen. Ist ein Teil nicht mehr lieferbar, wird ein funktional gleichwertiges verwendet; ist auch das nicht möglich, entfällt der Reparaturauftrag gegen Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
17.6 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Eingriffe in Geräte – etwa das Öffnen des Gehäuses oder der Tausch von Komponenten – eine bestehende Herstellergarantie beeinträchtigen oder zum Erlöschen bringen können. Auf erkennbare Garantie- oder Gewährleistungsfälle wird vor Beginn hingewiesen.
17.7 Abholung. Fertiggestellte Geräte sind binnen acht Wochen ab Verständigung abzuholen. Danach kann ein angemessenes Verwahrentgelt verrechnet werden. Wird ein Gerät trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit Nachfristsetzung länger als sechs Monate nicht abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, es zur Deckung seiner Forderungen zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Ein Überschuss aus der Verwertung steht dem Auftraggeber zu.
17.8 Ausgetauschte Teile und Altgeräte gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden fachgerecht entsorgt oder verwertet, sofern der Auftraggeber sie nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich zurückverlangt.
17.9 Zugriff auf Daten. Der Auftragnehmer nimmt von gespeicherten Inhalten nur insoweit Kenntnis, als es für die beauftragte Leistung erforderlich ist, und behandelt sie vertraulich (Punkt 24). Er ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen oder abzubrechen, wenn dessen Ausführung offensichtlich rechtswidrig wäre; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
17.10 Fernwartung erfolgt ausschließlich nach Zustimmung und aktiver Freigabe durch den Auftraggeber und endet mit Abschluss der Sitzung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Sitzung keine vertraulichen Inhalte Dritter sichtbar sind, die für die Leistung nicht erforderlich sind.
17.11 Aufzeichnung. Fernwartungssitzungen werden zum Nachweis und zur Dokumentation der erbrachten Leistung aufgezeichnet; darauf wird vor jeder Sitzung hingewiesen. Der Auftraggeber kann die Aufzeichnung im Einzelfall oder generell ablehnen. Aufzeichnungen werden ausschließlich am Firmensitz gespeichert und mit 31.12. des Jahres gelöscht, in dem sie entstanden sind – bei einer offenen Reklamation oder Streitigkeit erst nach deren Erledigung. Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, gelten dessen Regelungen.
17.12 Bei der Beseitigung von Schadsoftware kann eine vollständige Neuinstallation erforderlich sein. Ein vollständiges Entfernen ohne Neuinstallation kann nicht zugesichert werden. Nach einem Befall wird empfohlen, alle betroffenen Zugangsdaten zu ändern; die Umsetzung obliegt dem Auftraggeber.
18. Besondere Bestimmungen: Webdesign und Websites
18.1 Zahl der Entwurfsvarianten und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Ohne Angabe sind ein Entwurf und zwei Korrekturschleifen umfasst; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
18.2 Die gestalterische Umsetzung liegt im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers, soweit keine konkreten Vorgaben – etwa ein Corporate Design – vereinbart sind. Geschmacksfragen begründen keinen Mangel.
18.3 Texte, Bilder und Daten stellt der Auftraggeber bei (Punkt 14). Werden Inhalte vom Auftragnehmer erstellt, sind sie vor Veröffentlichung freizugeben. Ein Korrekturlesen beigestellter Texte erfolgt nur, wenn es beauftragt wurde.
18.4 Technischer Rahmen. Websites werden für die jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser sowie für übliche Bildschirmgrößen umgesetzt. Für Browser und Geräte, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden, wird keine Darstellung geschuldet.
18.5 Barrierefreiheit nach WCAG bzw. dem Barrierefreiheitsgesetz wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt ist. Ob und in welchem Umfang der Auftraggeber dazu verpflichtet ist, hat er selbst zu beurteilen; der Auftragnehmer weist auf die Thematik hin und setzt sie auf Wunsch um.
18.6 Rechtstexte und Einwilligungen. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und die Ausgestaltung eines Cookie- bzw. Einwilligungsbanners verantwortet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer bindet die vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Texte technisch ein und konfiguriert die Einwilligungslösung nach dessen Vorgaben. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
18.7 Sichtbarkeit. Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung werden nach dem anerkannten Stand der Technik umgesetzt. Ein bestimmtes Ranking, eine Indexierung oder eine Nennung in KI-Antwortsystemen wird nicht geschuldet; die Anbieter entscheiden darüber allein und ändern ihre Verfahren laufend.
18.8 Veröffentlichung. Mit der Freischaltung geht die Website in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers über. Zugangsdaten werden übergeben; für deren sichere Verwahrung ist der Auftraggeber verantwortlich.
18.9 Änderungen durch Dritte. Nimmt der Auftraggeber oder ein Dritter nach der Übergabe Änderungen an Dateien, Datenbank oder Konfiguration vor, entfällt insoweit die Gewährleistung. Der Aufwand für die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Zustands wird nach Aufwand verrechnet.
18.10 Projektdateien. Zwischenstände, Entwürfe und projektbezogene Sicherungen werden nach Projektabschluss noch sechs Monate aufbewahrt. Eine darüber hinausgehende Archivierung schuldet der Auftragnehmer nur bei entsprechender Vereinbarung.
19. Besondere Bestimmungen: Programmierung und Softwareentwicklung
19.1 Grundlage der Entwicklung ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Fehlt eine solche, schuldet der Auftragnehmer eine Ausführung, die dem vereinbarten Zweck und der üblichen Beschaffenheit entspricht.
19.2 Nach dem Stand der Technik lässt sich nicht ausschließen, dass Software Fehler enthält. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die vereinbarte Funktion dadurch erheblich beeinträchtigt ist.
19.3 Test und Abnahme. Der Auftraggeber prüft die Software in einer Testumgebung anhand realitätsnaher Testfälle und meldet Abweichungen nachvollziehbar. Für die Bereitstellung geeigneter Testdaten ist er verantwortlich; personenbezogene Echtdaten werden nur nach gesonderter Vereinbarung verwendet. Im Übrigen gilt Punkt 11.
19.4 Schnittstellen zu Drittsystemen – Warenwirtschaft, Zahlungsdienste, Portale, KI-Dienste – hängen von deren Verfügbarkeit und Spezifikation ab. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle oder stellt sie ein, ist der dadurch nötige Anpassungsaufwand nicht von der Gewährleistung umfasst und wird nach Aufwand verrechnet.
19.5 Quellcode und Dokumentation werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist; im Übrigen gilt Punkt 12. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende technische Dokumentation ist gesondert zu beauftragen.
19.6 Eingesetzte Bibliotheken und Open-Source-Komponenten unterliegen den Lizenzen ihrer Urheber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese bei Nutzung und Weitergabe einzuhalten.
19.7 Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung – etwa Anpassungen an neue Versionen von Betriebssystemen, Frameworks oder Fremdsystemen – sind nicht Teil der Erstellung und bedürfen einer eigenen Vereinbarung.
19.8 Änderungswünsche nach Beginn der Umsetzung werden schriftlich festgehalten. Der Auftragnehmer teilt Auswirkungen auf Aufwand und Termine mit; die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe.
20. Besondere Bestimmungen: KI-gestützte Entwicklung („Vibe Coding“)
Transparenz statt Kleingedrucktem. Der Auftragnehmer arbeitet mit KI-Werkzeugen – von der Code-Erzeugung über Textentwürfe bis zur Fehlersuche. „Vibe Coding“ bezeichnet dabei eine Arbeitsweise, bei der Software überwiegend aus Beschreibungen in natürlicher Sprache erzeugt und anschließend geprüft und nachbearbeitet wird. Dieser Punkt legt offen, was das für den Auftraggeber bedeutet.
20.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, sofern der Auftraggeber dies nicht ausgeschlossen hat. Er legt offen, welche Werkzeuge er einsetzt – derzeit ausschließlich Claude (Anthropic). Der Anbieter verarbeitet Daten auch in den USA.
20.2 Die Verantwortung bleibt beim Auftragnehmer. Er prüft, testet und überarbeitet maschinell erzeugte Ergebnisse und schuldet dieselbe Qualität wie bei ausschließlich händischer Arbeit. Der Einsatz solcher Werkzeuge mindert weder Gewährleistung noch Haftung.
20.3 Daten. Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten und Zugangsdaten des Auftraggebers werden nicht an KI-Dienste übermittelt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist – etwa durch Ankreuzen des Anbieters in der Liste der Unterauftragsverarbeiter eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Dann nutzt der Auftragnehmer nur gewerbliche Tarife mit Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters, in denen Eingaben nicht zum Training verwendet werden, und übermittelt nur, was für die jeweilige Aufgabe nötig ist. Anbieter, Sitz und Drittlandübermittlung sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung angeführt; im Übrigen gilt Punkt 25.
20.4 Urheberrecht. Rein maschinell erzeugte Ergebnisse genießen nach derzeitiger Rechtslage möglicherweise keinen urheberrechtlichen Schutz, weil es an einer menschlichen Schöpfung fehlt. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte nach Punkt 12 in dem Umfang, in dem sie bestehen. Ein urheberrechtliches Ausschließlichkeitsrecht an solchen Bestandteilen kann der Auftragnehmer nicht zusichern.
20.5 Daraus folgt: Es ist möglich, dass vergleichbare Werkzeuge bei anderen Auftraggebern zu ähnlichen Lösungen oder Formulierungen führen. Ein Anspruch auf Einzigartigkeit besteht insoweit nicht. Für individuell gestaltete Bestandteile – Layout, Marke, Texte mit erkennbarer Handschrift – gilt das nicht.
20.6 Ausschluss auf Wunsch. Der Auftraggeber kann den Einsatz von KI-Werkzeugen für sein Projekt in Textform ganz oder für bestimmte Bereiche ausschließen. Der Auftragnehmer teilt mit, welche Auswirkungen das auf Aufwand, Preis und Termine hat.
20.7 Kennzeichnung. Sind für maschinell erzeugte Inhalte Kennzeichnungspflichten zu beachten – etwa nach der KI-Verordnung der EU bei synthetischen Bild-, Ton- oder Videoinhalten –, weist der Auftragnehmer darauf hin. Die Umsetzung auf der veröffentlichten Website obliegt dem Auftraggeber als Medieninhaber.
20.8 Übernimmt der Auftraggeber maschinell erzeugte Vorschläge – etwa Texte oder Konfigurationen – ohne die vom Auftragnehmer empfohlene Prüfung, gilt Punkt 22.
21. Gewährleistung
21.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des VGG für Waren, digitale Inhalte und digitale Leistungen; diese bleiben durch die folgenden Absätze unberührt.
21.2 Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben – mit Angabe der Umstände, unter denen sie auftreten, nach Möglichkeit mit Bildschirmfoto und Angabe von Gerät und Browser.
21.3 Nur gegenüber Unternehmern: Mängel sind binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. ab Erkennbarkeit zu rügen (§ 377 UGB), andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmern sechs Monate; die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird abbedungen.
21.4 Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die aus Vorgaben des Auftraggebers, aus beigestellten Inhalten, aus Eingriffen Dritter, aus fehlender Wartung oder aus Änderungen bei Drittanbietern resultieren. Geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen Browsern, Betriebssystemen und Geräten sowie das Fehlen von Funktionen in veralteten, vom Hersteller nicht mehr unterstützten Browserversionen sind kein Mangel.
21.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Erst wenn dies fehlschlägt, unverhältnismäßig ist oder verweigert wird, stehen die weiteren gesetzlichen Behelfe zu.
22. Haftung
22.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
22.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und die Haftung insgesamt mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt.
22.3 Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, entgangenen Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
22.4 Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur im Umfang des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, aktueller Datensicherung durch den Auftraggeber (Punkt 10) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
22.5 Keine Haftung besteht für Störungen, Ausfälle oder Datenverluste bei Dritten (Hosting, Provider, Plattformen, KI-Dienste) sowie für Schäden durch Angriffe, Schadsoftware oder unbefugten Zugriff, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückgehen.
22.6 Setzt der Auftragnehmer KI-gestützte Werkzeuge ein, prüft er deren Ergebnisse mit der gebotenen Sorgfalt. Für inhaltliche Richtigkeit maschinell erzeugter Vorschläge, die der Auftraggeber ohne eigene Prüfung übernimmt, wird keine Haftung übernommen.
22.7 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens in drei Jahren ab der Leistung.
22.8 Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt von diesem Punkt unberührt.
23. Eigentumsvorbehalt
23.1 Gelieferte Waren, Geräte und überlassene Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
23.2 Der Auftraggeber hat Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen, wenn Dritte darauf greifen.
24. Vertraulichkeit
24.1 Beide Seiten behandeln alle nicht offenkundigen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten – insbesondere Zugangsdaten, technische Details, Geschäftszahlen und Unterlagen – vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
24.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
24.3 Die Referenznennung nach Punkt 13 bleibt in dem dort beschriebenen Umfang zulässig und gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeit.
25. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
25.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem DSG. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
25.2 Erhält der Auftragnehmer im Rahmen von Wartung, Support oder Betreuung Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, wird auf Verlangen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen; der Auftragnehmer stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung. Ein solcher Vertrag geht in Fragen des Datenschutzes diesen AGB vor. Bis zu seinem Abschluss gilt: Der Auftragnehmer verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung, sichert Vertraulichkeit zu und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
25.3 Zur Leistungserbringung können Subunternehmer und Dienstleister eingesetzt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet diese auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, dürfen nur die dort genehmigten Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden.
25.4 Werden zur Leistungserbringung KI-Dienste eingesetzt, die Daten des Auftraggebers verarbeiten, weist der Auftragnehmer vorab darauf hin. Vertrauliche Daten und personenbezogene Daten Dritter werden nicht ohne gesonderte Vereinbarung an solche Dienste übermittelt.
26. Vertragsdauer und Beendigung
26.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
26.2 Dauerschuldverhältnisse – etwa Wartungs- und Betreuungsvereinbarungen – laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
26.3 Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfrist, bei nachhaltig unterlassener Mitwirkung oder wenn der Auftraggeber rechtswidrige Inhalte verlangt.
26.4 Bei Beendigung übergibt der Auftragnehmer auf Wunsch die bei ihm vorhandenen Daten und Zugänge des Auftraggebers in einem gängigen Format. Der Aufwand für Übergabe und Migration wird nach Aufwand verrechnet. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
26.5 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nach dessen Wahl zurückgegeben oder gelöscht; ein Zurückbehaltungsrecht daran besteht nicht. Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, richten sich Löschung und Rückgabe nach diesem.
27. Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen und die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen – etwa Naturereignisse, Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, großflächige Störungen bei Providern, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Arbeitskämpfe –, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die betroffene Partei informiert unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Seite den betroffenen Vertrag auflösen; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
28. Änderungen dieser AGB
28.1 Der Auftragnehmer kann diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist – etwa wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Rahmenbedingungen – und die Änderung dem Auftraggeber zumutbar ist.
28.2 Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gilt die Änderung als angenommen; darauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
28.3 Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge gilt stets die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
29. Schlussbestimmungen
29.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
29.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat, kann nur vor den dort zuständigen Gerichten geklagt werden (§ 14 KSchG).
29.3 Streitbeilegung. Bei Meinungsverschiedenheiten wird um direkte Kontaktaufnahme ersucht – die meisten Fälle lassen sich so rasch klären. Verbraucher können sich darüber hinaus freiwillig an die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) wenden. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit; die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
29.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. E-Mail genügt.
29.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Ausgenommen ist die Abtretung von Geldforderungen.
29.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
Anhang: Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie als Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Sie können den Rücktritt aber auch formlos erklären – ein Satz per E-Mail genügt.
An: Martin Kaufmann – DERKAUFMANN IT-Service, Großwilfersdorf 19/3, 8263 Großwilfersdorf, info@derkaufmann.at
Hiermit trete ich vom Vertrag über die folgende Dienstleistung / den Kauf der folgenden Ware zurück: ______________________________
Bestellt am / erhalten am: ______________________________
Name des Verbrauchers: ______________________________
Anschrift des Verbrauchers: ______________________________
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________