Kurz und klar: Seit 1. Oktober 2026 zahlen große Online-Händler in Österreich eine Paketsteuer von 2 Euro pro Paket oder pro Bestellung. Amazon und andere große Shops geben sie an der Kasse weiter, meist als 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer. Kleine und mittlere Webshops sind nicht betroffen. Und: Die Paketsteuer zahlen Sie nur direkt im Onlineshop, wenn Sie bestellen. Eine Aufforderung per SMS oder E-Mail, Paketsteuer nachzuzahlen, ist immer Betrug.
Anlass ist eine E-Mail, die Amazon am 1. Oktober 2026 an seine Kunden in Österreich verschickt hat. Wir haben die Angaben darin mit dem Gesetz und den Informationen des Finanzministeriums verglichen. Sie stimmen.
Was steht in der Amazon-Mail und stimmt das?
Amazon schreibt: Ab 1. Oktober 2026 erscheint bei Lieferung nach Österreich an der Kasse eine eigene Position „Paketsteuer“ mit 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer, einmal pro Bestellung, egal wie viele Artikel oder Pakete.
- Ab 1. Oktober 2026: stimmt. Das Paketsteuergesetz tritt an diesem Tag in Kraft und gilt für alle Bestellungen, die ab dann gezahlt werden. Wer im September bezahlt hat, zahlt keine Paketsteuer, auch wenn das Paket erst im Oktober kommt.
- Einmal pro Bestellung: stimmt. Grundsätzlich fallen laut Gesetz 2 Euro pro Paket an. Händler dürfen die Steuer aber auch pro Bestellung berechnen, und genau das macht Amazon. Ihr Vorteil: Kommt eine Bestellung in mehreren Paketen, zahlen Sie die Paketsteuer trotzdem nur einmal.
- 2,40 Euro statt 2 Euro: stimmt. Die Steuer selbst beträgt 2 Euro. Gibt der Händler sie an Sie weiter, wird sie Teil des Kaufpreises, und darauf fallen 20 % Umsatzsteuer an. Daraus werden 2,40 Euro.
Wer zahlt die Paketsteuer?
Steuerschuldner ist der Versandhändler, nicht Sie. Betroffen sind aber nur Händler, die im Vorjahr in Österreich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Versandhandel gemacht haben. Verkauft ein kleiner Händler über einen Marktplatz wie Amazon, zählt der Umsatz zum Marktplatz. Dann führt der Marktplatz die Steuer ab.
Laut Ö3 betrifft das derzeit 16 große Anbieter, darunter Amazon, Zalando, Temu, Shein, eBay, AliExpress, Otto, MediaMarkt und Ikea.
Wann fällt sie nicht an?
- Bei Abholung im Geschäft (Click & Collect).
- Bei Käufen im Geschäft, auch wenn danach geliefert wird.
- Bei Käufen zwischen Privatpersonen und zwischen Unternehmen (mit UID-Nummer).
- Bei Essenslieferungen in Pizzakartons oder offenen Sackerln.
- Bei Händlern unter der Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro.
Wichtig für Sie als Kunde: Laut Gesetz entfällt die Steuer nicht, wenn Sie ein Paket zurückschicken. Ob Sie die 2,40 Euro zurückbekommen, entscheidet der Händler. Amazon erstattet sie nach eigenen Angaben, wenn Sie die ganze Bestellung innerhalb der Rückgabefrist zurückschicken.
Sie haben einen eigenen Webshop?
Dann können Sie aufatmen: Die Umsatzgrenze liegt bei 100 Millionen Euro im Jahr. Betriebe aus der Region erreichen sie nicht. Sie müssen nichts abführen und an Ihrem Shop nichts ändern.
Verkaufen Sie zusätzlich über Amazon oder einen anderen großen Marktplatz, kümmert sich der Marktplatz um die Steuer. Fragen zu Ihrer eigenen Steuersituation klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Vorsicht vor Betrügern
Neue Gebühren nutzen Betrüger gern für gefälschte Nachrichten, etwa „Für Ihr Paket ist noch Paketsteuer offen, bitte hier bezahlen“. Merken Sie sich deshalb:
- Die Paketsteuer zahlen Sie nur direkt im Onlineshop, zusammen mit Ihrer Bestellung.
- Es gibt keine Nachforderung per SMS, WhatsApp, E-Mail oder an der Haustür. Solche Nachrichten sind Betrug.
- Klicken Sie bei solchen Nachrichten auf keinen Link und geben Sie keine Kartendaten ein. Prüfen Sie Ihre Bestellung direkt in der App oder auf der Website des Händlers.
Mehr dazu in unseren Ratgebern: Phishing erkennen und unser Warnbeitrag zur SMS-Welle im Namen von ID Austria.
Unsicher? Wir helfen
Sie haben eine verdächtige Nachricht bekommen oder möchten Ihren Webshop auf den Stand bringen? Rufen Sie uns an: +43 664 2557441, oder schreiben Sie über das Kontaktformular. DERKAUFMANN IT-Service betreut Webshops und Websites von Betrieben in der Oststeiermark.
Quellen (abgerufen am 01.10.2026)
- Paketsteuergesetz (PakStG), Art. 44 Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 vom 29.07.2026 (§ 2 Umsatzgrenze 100 Mio. €, § 3 Höhe 2 € pro Paket bzw. Bestellung, § 5 kein Entfall nach Zustellung, § 17 Inkrafttreten 01.10.2026) – https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_I_62/BGBLA_2026_I_62.pdf
- Bundesministerium für Finanzen: „Paketsteuer: Kurzdarstellung und FAQs“ – https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/paketsteuer_kurzdarstellung_und_faqs.html
- Amazon: „Amazons Position zur Paketsteuer in Österreich“ (Berechnung pro Bestellung, 2,40 €, Erstattung bei vollständiger Rücksendung) – https://www.aboutamazon.de/news/amazon-in-oesterreich/amazon-position-paketsteuer-oesterreich
- Ö3/ORF: „Neue Paketsteuer ab Oktober: Was teurer wird“ (16 betroffene Anbieter, meist 2,40 € mit Umsatzsteuer) – https://oe3.orf.at/stories/3054899/
- Amazon.de: E-Mail an Kunden „Österreichische Paketsteuer ab 1. Oktober“ vom 01.10.2026
FAQ
Zahle ich die Paketsteuer bei jedem Online-Kauf?
Nein. Nur bei großen Händlern und Marktplätzen mit mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich, und nur bei Lieferung. Bei kleinen Shops und bei Abholung im Geschäft fällt sie nicht an.
Warum 2,40 Euro, wenn die Steuer 2 Euro beträgt?
Die 2 Euro schuldet der Händler. Gibt er sie an Sie weiter, wird der Betrag Teil des Kaufpreises, und darauf kommen 20 % Umsatzsteuer.
Bekomme ich die Paketsteuer zurück, wenn ich etwas zurückschicke?
Gesetzlich entfällt sie nach der Zustellung nicht mehr. Manche Händler erstatten sie trotzdem; Amazon zum Beispiel bei Rücksendung der ganzen Bestellung innerhalb der Frist.
Muss ich als kleiner Webshop jetzt etwas tun?
Nein. Die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro erreichen regionale Betriebe nicht.