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Barrierefreiheits-Check: Die 12 Fehler, die wir auf fast jeder Website finden

Wir prüfen Websites seit Jahren auf Barrierefreiheit – und stoßen fast immer auf dieselben zwölf Punkte. Was jeder Fehler bedeutet, wen er trifft, wie Sie ihn in Minuten selbst erkennen und was die Nachrüstung realistisch kostet.

Auf einen Blick

Bei Barrierefreiheits-Prüfungen finden wir fast immer dieselben zwölf Fehler: Kontrast unter 4,5:1, fehlende oder sinnlose Alternativtexte, Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung, Menüs, die nur mit der Maus gehen, ein wegformatierter Fokusrahmen, Text als Grafik, PDFs ohne Textebene, Videos ohne Untertitel, Linktexte wie „hier klicken", per viewport gesperrter Zoom, Überschriften nach Optik statt Struktur und Fehlermeldungen nur in Farbe. Die Hälfte davon finden Sie in 15 Minuten selbst – mit Tabulatortaste, 200 % Zoom und der Vorlesefunktion Ihres Handys.

  • Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA: mindestens 4,5:1 Kontrast bei normalem Text, 3:1 bei großem Text.
  • Die Kleinstunternehmen-Ausnahme (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) gilt nur für Dienstleistungen – ein Onlineshop verkauft Produkte.
  • „Befreit" heißt nicht „muss nichts vorlegen": Auf Aufforderung des Sozialministeriumservice sind die beurteilungsrelevanten Fakten zu übermitteln.
  • Automatische Prüfwerkzeuge finden nur den messbaren Teil – Alt-Text-Qualität, Tabulator-Reihenfolge und Verständlichkeit prüft nur ein Mensch.

Wenn wir eine bestehende Website auf Barrierefreiheit durchsehen, finden wir selten exotische Probleme. Wir finden fast immer dieselben zwölf. Sie entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Baukasten, Theme oder Agentur sie nie zum Thema gemacht haben – und weil ein Sehender mit Maus am großen Bildschirm keinen davon bemerkt.

Dieser Beitrag ist der Praxisteil: die Fehler, der Selbsttest, die Nachrüstung. Wer wissen will, warum Barrierefreiheit seit 2025 Pflicht ist und welche Regeln dahinterstehen, liest zuerst unseren Ratgeber Barrierefreie Website: Pflicht seit 2025.

Kurz vorab: Bin ich überhaupt betroffen?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025. Für Websites und Onlineshops gibt es keine allgemeine Übergangsfrist – die Übergangsregelungen betreffen bereits eingesetzte Produkte (bis 27.06.2030), vor dem 28.06.2025 geschlossene Dienstleistungsverträge (längstens fünf Jahre) und Selbstbedienungsterminals (bis 28.06.2040).

Viele Kleinbetriebe fallen unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig falsch gelesen:

  • Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für die Herstellung von Produkten. Ein Onlineshop verkauft Produkte – wer also über die eigene Seite Waren verkauft, sollte sich auf die Ausnahme nicht verlassen.
  • „Befreit“ heißt nicht „muss nichts vorlegen“. Auf Aufforderung des Sozialministeriumservice sind die beurteilungsrelevanten Fakten zu übermitteln – also die Zahlen, aus denen sich die Ausnahme überhaupt ergibt. Wer das nicht belegen kann, hat die Ausnahme praktisch nicht.

Zuständig für Marktüberwachung und Verwaltungsstrafen ist österreichweit die Landesstelle Oberösterreich des Sozialministeriumservice. Der Strafrahmen reicht bis 80.000 Euro, fDer Strafrahmen reicht bis 80.000 Euro; die Staffelung nach Unternehmensgröße wird in den verfügbaren Quellen unterschiedlich dargestellt, deshalb nennen wir hier bewusst nur den Höchstrahmen.uuml;r kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 Euro (Der Strafrahmen reicht bis 80.000 Euro; die Staffelung nach Unternehmensgröße wird in den verfügbaren Quellen unterschiedlich dargestellt, deshalb nennen wir hier bewusst nur den Höchstrahmen.sect;Der Strafrahmen reicht bis 80.000 Euro; die Staffelung nach Unternehmensgröße wird in den verfügbaren Quellen unterschiedlich dargestellt, deshalb nennen wir hier bewusst nur den Höchstrahmen.nbsp;36 Abs.Der Strafrahmen reicht bis 80.000 Euro; die Staffelung nach Unternehmensgröße wird in den verfügbaren Quellen unterschiedlich dargestellt, deshalb nennen wir hier bewusst nur den Höchstrahmen.nbsp;1 BaFG).

Wir sind kein Rechtsberater. Was auf dieser Seite steht, ist Prüfpraxis aus unseren Projekten – keine Rechtsberatung. Ob Ihr Betrieb unter die Ausnahme fällt, klären Sie mit Ihrer Wirtschaftskammer, Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt. Die technische Seite können wir beurteilen, die rechtliche nicht.

Und unabhängig von jeder Pflicht: Die zwölf Punkte unten kosten Sie auch Kunden. Wer Ihre Preise am Handy nicht lesen kann, weil der Text zu blass ist und sich die Seite nicht vergrößern lässt, ruft nicht an – er geht zum Nächsten. Das ist der Grund, warum wir diese Liste auch Betrieben vorlegen, die unter die Ausnahme fallen.

Die 12 Fehler – und wie Sie sie loswerden

Jeder Punkt steht nach demselben Muster: Was ist das Problem, wen trifft es, wie erkennen Sie es, wie wird es behoben. Die Reihenfolge entspricht ungefähr der Häufigkeit, mit der wir die Fehler finden.

#FehlerTrifft vor allemSelbst prüfbar?
1Kontrast unter 4,5:1Ältere Augen, helles Tageslicht am HandyJa, mit Farbwerkzeug
2Bilder ohne (oder mit sinnlosem) AlternativtextScreenreader-Nutzer, SuchmaschinenJa
3Formularfelder ohne verknüpfte BeschriftungScreenreader-Nutzer, motorisch EingeschränkteJa
4Menü nur mit der Maus bedienbarTastatur- und HilfsmittelnutzerJa, Tabulatortaste
5Fokusrahmen fehlt oder ist wegformatiertAlle, die ohne Maus arbeitenJa, Tabulatortaste
6Text als GrafikScreenreader, Zoom-Nutzer, ÜbersetzungJa, Text markieren
7PDF ohne TextebeneScreenreader-Nutzer, SucheJa, Text markieren
8Video ohne UntertitelGehörlose, Schwerhörige, alle ohne TonJa
9Linktexte wie „hier klicken“Screenreader-Nutzer, SuchmaschinenJa
10Zoom per viewport gesperrtAlle mit Sehschwäche am HandyJa, zwei Finger
11Überschriften nach Optik statt StrukturScreenreader-Nutzer, GoogleTeilweise
12Fehlermeldungen nur farbigFarbfehlsichtige, Screenreader-NutzerJa, Formular falsch abschicken

1. Kontrast unter 4,5:1 bei Fließtext

Das Problem: Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht im Entwurf edel aus und ist bei Sonnenlicht am Handy unlesbar. WCAG 2.1 Stufe AA verlangt mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (ab etwa 18,7 px fett oder 24 px normal).

Wen es trifft: nicht nur Menschen mit Sehbehinderung – jede Leserin ab etwa 50, jeden Handynutzer draußen, jeden mit billigem Bildschirm.

Erkennen: Die Farbwerte aus dem CSS (oder per Rechtsklick „Untersuchen“) in ein Kontrastwerkzeug eingeben. Unser kostenloser Farbkonverter rechnet HEX, RGB und HSL um und zeigt den WCAG-Kontrastwert gegen Weiß und Schwarz direkt an. Typische Schuldige: #999999, #aaaaaa, helles Grau in Fußzeilen, weiße Schrift auf Firmen-Orange.

Beheben: Textfarbe abdunkeln, bis der Wert passt – meist genügt ein Schritt von #999 auf #595959. Bei Text auf Bildern eine halbtransparente dunkle Fläche darunterlegen. Achtung: Auch Rahmen von Eingabefeldern, Icons und Diagrammfarben brauchen 3:1 gegenüber ihrer Umgebung.

2. Bilder ohne Alternativtext – oder mit sinnlosem

Das Problem: Fehlt das alt-Attribut, liest ein Screenreader den Dateinamen vor: „I-M-G unterstrich 4 7 2 1 Punkt J-P-G“. Genauso schlecht ist der Gegenfehler – alt="Bild", alt="Foto" oder eine Stichwortliste für Google.

Wen es trifft: blinde und stark sehbehinderte Nutzer; und Sie selbst, denn Alternativtexte sind auch für die Bildersuche relevant.

Erkennen: Im Browser die Seite mit Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen“ öffnen und nach <img suchen. Schneller geht es, indem Sie im Mediathek-Bereich Ihres Systems die Spalte „Alternativtext“ durchsehen.

Beheben: Ein Satz, der sagt, was auf dem Bild für diesen Zusammenhang wichtig ist: „Neu verlegter Estrich in einer Wohnküche in Ilz“ statt „Estrich Ilz Estrichleger Steiermark“. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres Attribut (alt="") – das ist richtig und kein Fehler. Steht die Information schon in der Bildunterschrift, nicht doppeln.

3. Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung

Das Problem: Viele Kontaktformulare zeigen den Feldnamen nur als Platzhaltertext im Feld. Der verschwindet beim Tippen, hat meist zu wenig Kontrast – und ein Screenreader meldet schlicht „Eingabefeld“, ohne zu sagen, wofür.

Wen es trifft: Screenreader-Nutzer, Menschen mit Gedächtnis- oder Konzentrationsproblemen, und alle, die ein Formular korrigieren wollen und nicht mehr wissen, welches Feld welches war.

Erkennen: Klicken Sie auf den sichtbaren Feldnamen. Springt der Cursor ins Feld, ist die Beschriftung verknüpft. Passiert nichts, fehlt die Verknüpfung.

Beheben: Ein sichtbares <label> mit for-Attribut, das auf die id des Feldes zeigt. Platzhalter dürfen zusätzlich stehen, aber nie als Ersatz. Pflichtfelder in Worten kennzeichnen, nicht nur mit einem roten Sternchen.

4. Menüs, die nur mit der Maus funktionieren

Das Problem: Klapp-Menüs, die sich nur beim Darüberfahren mit der Maus öffnen, sind mit der Tastatur nicht erreichbar. Die Unterseiten existieren dann für einen Teil der Besucher praktisch nicht.

Wen es trifft: alle, die ohne Maus arbeiten – nach einem Schlaganfall, bei Tremor, mit Spracheingabe oder einfach am Notebook ohne Maus unterwegs.

Erkennen: Klicken Sie einmal in die Seite und drücken Sie nur noch die Tabulatortaste. Kommen Sie in jedes Untermenü? Öffnet die Eingabetaste es? Schließt Escape es wieder?

Beheben: Untermenüs als Schaltfläche umsetzen, die auf Klick und Tastendruck reagiert, mit aria-expanded für den Zustand. Auf Berührungsgeräten ist das ohnehin die bessere Lösung: Hover gibt es dort nicht.

5. Fehlender oder wegformatierter Fokusrahmen

Das Problem: Der Ring, den der Browser um das gerade angesteuerte Element zeichnet, wird gern mit outline: none entfernt, weil er „stört“. Danach navigiert man mit der Tastatur blind durch die Seite.

Wen es trifft: jeden Tastaturnutzer – und das sind mehr Menschen, als man denkt, weil auch Routiniers Formulare per Tabulator ausfüllen.

Erkennen: Tabulatortaste drücken. Sehen Sie nach jedem Druck sofort, wo Sie sind? Wenn Sie suchen müssen, ist der Fokus zu schwach oder weg.

Beheben: Entweder den Standardrahmen stehen lassen oder einen eigenen setzen, der deutlich sichtbar ist – etwa ein 2 px starker Rahmen mit 2 px Abstand in einer Farbe, die sich klar vom Hintergrund abhebt. Nie ersatzlos streichen.

Der Zwei-Minuten-Test, der am meisten findet. Tabulatortaste bis zum Seitenende. Wenn der Fokus sichtbar ist, jedes Menü aufgeht, kein unsichtbares Element den Fokus fängt und die Reihenfolge der Leserichtung folgt, haben Sie schon vier der zwölf Fehler ausgeschlossen.

6. Text als Grafik

Das Problem: Öffnungszeiten, Preislisten, Aktionsbanner oder ganze Speisekarten als JPG oder PNG. Der Text ist für Software unsichtbar, wird beim Zoomen unscharf und lässt sich nicht kopieren.

Wen es trifft: Screenreader-Nutzer (der Inhalt fehlt komplett), Menschen, die vergrößern, Nutzer mit Übersetzungsfunktion – und Ihre Sichtbarkeit bei Google.

Erkennen: Versuchen Sie, den Text mit der Maus zu markieren. Geht nicht? Dann ist es ein Bild.

Beheben: Als echten Text aufbauen und mit CSS gestalten. Ausnahmen sind Logos und Wortmarken – die dürfen Grafik bleiben, brauchen aber einen Alternativtext mit dem Firmennamen.

7. PDF ohne Textebene

Das Problem: Das Preisblatt wurde eingescannt und als PDF hochgeladen. Es ist damit ein Foto von Papier – ohne Textebene, ohne Struktur, ohne Lesereihenfolge.

Wen es trifft: alle, die vorlesen lassen oder Text vergrößern; zusätzlich jeden, der die Datei durchsuchen will.

Erkennen: PDF öffnen, Strg+F drücken und nach einem Wort suchen, das sichtbar darin vorkommt. Kein Treffer → keine Textebene.

Beheben: Die ehrlichste Lösung: den Inhalt als normale Webseite anbieten. Muss es ein PDF sein, aus dem Ursprungsprogramm heraus als PDF exportieren (nicht scannen), Überschriften als Formatvorlagen setzen, Dokumenttitel und Sprache eintragen und Bilder mit Alternativtext versehen. Bereits gescannte Dokumente lassen sich per Texterkennung nachrüsten, das Ergebnis ist aber selten gut.

8. Video ohne Untertitel

Das Problem: Imagefilm oder Produktvideo ohne Untertitel. Wer nichts hört, bekommt nichts mit – und wer im Wartezimmer oder in der Werkstatt ohne Ton schaut, ebenfalls nicht.

Wen es trifft: gehörlose und schwerhörige Menschen, alle in lauter oder stiller Umgebung, Nicht-Muttersprachler.

Erkennen: Ton aus und Video ansehen. Verstehen Sie die Aussage? Wenn nicht, fehlt etwas.

Beheben: Untertiteldatei erstellen (automatisch erzeugen lassen und unbedingt korrigieren – Automatiken scheitern an Dialekt, Fachbegriffen und Ortsnamen) und als Untertitelspur einbinden. Reine Tonaufnahmen wie Podcasts brauchen ein Transkript. Wichtige Bildinformationen, die nicht gesprochen werden, gehören in eine kurze Textzusammenfassung unter dem Video.

9. Linktexte wie „hier klicken“ oder „mehr“

Das Problem: Screenreader-Nutzer lassen sich häufig nur die Linkliste einer Seite vorlesen. Steht darin fünfzehnmal „mehr“, ist die Liste wertlos.

Wen es trifft: Screenreader-Nutzer direkt; indirekt Ihre Auffindbarkeit, weil Suchmaschinen den Linktext als Beschreibung des Ziels werten.

Erkennen: Die Seite überfliegen und nur auf die Links schauen. Verstehen Sie ohne den Satz drumherum, wohin jeder führt?

Beheben: Den Zielinhalt in den Linktext schreiben: „Leistungen im Detail ansehen“ statt „mehr“, „Preisliste als PDF (240 kB)“ statt „Download“. Öffnet ein Link in einem neuen Fenster oder führt er zu einer Datei, gehört das in den Text. Gleicher Linktext bedeutet gleiches Ziel.

10. Zoom per viewport gesperrt

Das Problem: Im Kopfbereich der Seite steht user-scalable=no oder maximum-scale=1. Damit lässt sich die Seite am Handy nicht mehr mit zwei Fingern vergrößern. Das steckt in erstaunlich vielen älteren Themes, weil es früher als Trick gegen „verrutschende“ Layouts galt.

Wen es trifft: jeden mit leichter Sehschwäche – also einen großen Teil Ihrer Kunden ab 50. Es ist der Fehler mit dem besten Verhältnis aus Aufwand und Wirkung: eine Zeile.

Erkennen: Seite am Handy öffnen und mit zwei Fingern aufziehen. Passiert nichts, ist der Zoom gesperrt. Am Rechner: Quelltext anzeigen und nach viewport suchen.

Beheben: Die Zeile auf <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1"> kürzen. Mehr braucht es nicht. Wenn das Layout danach bricht, war es vorher schon kaputt – nur unsichtbar.

11. Überschriften nach Optik statt nach Struktur

Das Problem: Überschriften werden nach Schriftgröße ausgewählt: H3, weil H2 zu groß aussieht. Ergebnis sind Seiten ohne H1, Seiten mit vier H1, oder H3 vor H2. Die Überschriften sind aber das Inhaltsverzeichnis, mit dem Screenreader-Nutzer durch die Seite springen.

Wen es trifft: Screenreader-Nutzer, die sonst jede Seite von vorne durchhören müssen; und Suchmaschinen, die die Gliederung auswerten.

Erkennen: Schreiben Sie die Überschriften einer Seite als Liste untereinander. Ergibt das eine sinnvolle Gliederung – genau eine H1, darunter H2, darunter H3? Falls Ihr Seitenaufbau „Überschrift“-Blöcke verwendet, steht die Ebene meist direkt in den Einstellungen des Blocks.

Beheben: Ebene nach Bedeutung wählen, Größe über CSS regeln. Eine H1 pro Seite, keine Ebene überspringen. Großer Text, der nur optisch hervorsticht, ist keine Überschrift, sondern ein Absatz mit größerer Schrift.

12. Fehlermeldungen im Formular nur farbig

Das Problem: Ein Pflichtfeld wird rot umrandet – sonst passiert nichts. Wer Rot und Grün nicht unterscheidet oder die Seite vorlesen lässt, sucht den Fehler vergeblich und bricht ab.

Wen es trifft: farbfehlsichtige Menschen, Screenreader-Nutzer, und ehrlich gesagt jeden, der es eilig hat.

Erkennen: Formular absichtlich falsch ausfüllen und abschicken. Steht dann irgendwo in Worten, welches Feld was braucht?

Beheben: Fehlertext direkt beim Feld in Worten, zusätzlich zur Farbe ein Symbol; eine Zusammenfassung oben mit Sprungmarken zu den Feldern; die Meldung technisch mit dem Feld verknüpfen (aria-describedby) und als Statusmeldung ankündigen. Dasselbe gilt für die Erfolgsmeldung nach dem Absenden – auch die muss angesagt werden, nicht nur grün aufleuchten.

Selbsttest in 15 Minuten – ohne ein einziges Werkzeug

Sie brauchen keine Software, um den Großteil der zwölf Punkte zu finden. Fünf Durchgänge genügen, jeder dauert zwei bis vier Minuten. Nehmen Sie Ihre Startseite, eine Leistungsseite und das Kontaktformular.

  • 1. Nur mit der Tabulatortaste durch die Seite. Maus weglegen. Sehen Sie immer, wo Sie sind? Erreichen Sie Menü, alle Links, alle Formularfelder und den Absenden-Knopf? Folgt die Reihenfolge dem, was Sie sehen? Bleibt der Fokus irgendwo hängen (typisch: Pop-ups und Cookie-Hinweise)? Findet die Fehler 3, 4, 5 und oft 12.
  • 2. Browser-Zoom auf 200 %. Strg und Pluszeichen, viermal. Überlappt Text? Verschwindet etwas hinter etwas anderem? Müssen Sie waagrecht scrollen, um eine Zeile zu Ende zu lesen? Findet Layoutfehler, die fast jede Nachrüstung betreffen.
  • 3. Seite am Handy – und quer halten. Viele Seiten sind nur im Hochformat getestet. Im Querformat rutschen Menüs über den Inhalt oder Knöpfe aus dem Bild. Gleich dabei mit zwei Fingern aufziehen: Geht der Zoom? Findet Fehler 10.
  • 4. Vorlesefunktion des Handys einschalten. iPhone: Einstellungen → Bedienungshilfen → VoiceOver. Android: Einstellungen → Bedienungshilfen → TalkBack. Hören Sie sich zwei Minuten Ihre eigene Startseite an. Das ist unbequem und der lehrreichste Teil des Tests: Sie hören Dateinamen statt Bildbeschreibungen, „Link, mehr“ statt Zielen und „Eingabefeld“ ohne Namen. Findet die Fehler 2, 3, 9 und 11. Tipp: Vorher nachsehen, wie man die Funktion wieder ausschaltet – die Bedienung ändert sich, solange sie läuft.
  • 5. Die Seite in Graustufen ansehen. Windows: Einstellungen → Barrierefreiheit → Farbfilter → Graustufen. macOS: Systemeinstellungen → Bedienungshilfen → Anzeige → Farbfilter. Ohne Farbe sehen Sie sofort, was allein über Farbe erklärt wird – rote Pflichtfeldmarkierungen, grüne Bestätigungen, farbige Diagrammlegenden – und welcher Text zu blass ist. Findet die Fehler 1 und 12.

Notieren Sie jeden Fund mit Seite und Stelle. Diese Liste ist schon die halbe Beauftragung – egal, ob Sie danach uns, Ihre bisherige Agentur oder Ihren Neffen damit beauftragen.

Welche Werkzeuge wir einsetzen – und was sie nicht können

Automatische Prüfer sind nützlich, aber sie sind kein Prüfbericht. Sie finden zuverlässig, was sich maschinell entscheiden lässt: fehlende Alternativtexte, fehlende Beschriftungen, zu geringe Kontrastwerte, gesperrter Zoom, Überschriftensprung, fehlende Sprachangabe. Das ist ein guter Teil unserer Liste – aber eben nur der Teil, der sich messen lässt.

Was kein Werkzeug entscheiden kann:

  • Ob ein vorhandener Alternativtext richtig ist. „Bild“ besteht jede automatische Prüfung.
  • Ob die Tabulator-Reihenfolge Sinn ergibt.
  • Ob ein Untertitel zum Gesagten passt.
  • Ob „Weiterlesen“ im Zusammenhang verständlich ist.
  • Ob ein Bedienelement, das technisch korrekt ausgezeichnet ist, auch wirklich benutzbar bleibt.

Deshalb ist unsere Reihenfolge immer: erst die Maschine, dann der Mensch. Wer nur einen Online-Test laufen lässt und „0 Fehler“ als Ergebnis nimmt, hat die Hälfte der Arbeit übersprungen – genau die Hälfte, die Ihre Besucher merken.

Aus unserer eigenen Werkzeugkiste passt hier vor allem der Farbkonverter mit WCAG-Kontrastprüfung: Farbwert eingeben, Kontrast gegen Hell und Dunkel ablesen, Textfarbe anpassen. Alle kostenlosen Werkzeuge laufen ohne Anmeldung im Browser.

Kein Dark Mode als Lösung. Ein dunkler Modus wird gern als Beitrag zur Barrierefreiheit verkauft. Er ist keiner: Er verdoppelt den Pflegeaufwand, erzeugt neue Kontrastprobleme und hilft nur einem Teil der Nutzer. Wer wirklich helfen will, sorgt dafür, dass die eine, helle Darstellung sauber ist – und überlässt den Rest den Systemeinstellungen des Besuchers.

Was eine Nachrüstung kostet

Wir nennen bewusst keine Fixpreise – der Aufwand hängt davon ab, wie die Seite gebaut ist. Die Größenordnungen aus unseren Projekten:

UmfangWas passiertGrößenordnung
Prüfung mit BerichtAutomatischer Durchlauf, manuelle Prüfung von fünf bis zehn Seitentypen, Bericht mit Fundstellen und Prioritätenein halber bis ein Arbeitstag
Die schnellen PunkteZoom-Sperre, Kontraste, Fokusrahmen, Sprachangabe, Linktexte, Alternativtexte für die wichtigsten Seitenmeist unter einem Arbeitstag
Formulare und MenüBeschriftungen verknüpfen, Fehlermeldungen in Worten, Menü tastaturbedienbar machenein bis zwei Arbeitstage
InhalteÜberschriften neu ordnen, Text-als-Bild ersetzen, PDFs ersetzen oder neu erzeugen, Untertitelabhängig von der Seitenzahl – der größte Posten
Altes Theme oder BaukastenWenn sich Menü, Slider oder Pop-ups nicht reparieren lassenRelaunch ist meist günstiger als Flicken

Alle Angaben als Aufwand, nicht als Preis – ein konkretes Angebot machen wir erst nach der Prüfung, weil vorher niemand seriös schätzen kann. Zur Einordnung von Website-Kosten insgesamt: Was kostet eine Website?

Die wichtigste Zahl steht aber gar nicht in der Tabelle: Bei einem Neubau kostet Barrierefreiheit fast nichts extra, wenn sie von Anfang an mitläuft. Kontrastwerte werden beim Festlegen der Farben geprüft, Beschriftungen entstehen beim Bau des Formulars, Überschriften ergeben sich aus der Gliederung. Teuer wird es nur als Reparatur an fertigen Seiten – weil dann jede Änderung ein Eingriff in bestehendes Layout ist und alles neu getestet werden muss.

Wenn Ihre Website ohnehin in die Jahre gekommen ist, ist der ehrlichere Weg deshalb oft der Relaunch statt der Flickerei: Sie bekommen für ähnliches Geld eine Seite, die schneller ist, auf Handys funktioniert und die zwölf Punkte gar nicht erst enthält.

Wie wir prüfen

Unser Ablauf ist bewusst einfach und immer gleich:

  • Seitentypen festlegen statt alle Seiten: Startseite, eine Leistungsseite, eine Listenseite, Kontakt mit Formular, eine Detailseite, dazu Rechtstexte. Was auf diesen Typen stimmt, stimmt meist auf allen.
  • Automatischer Durchlauf für die messbaren Punkte – das ist der schnelle Teil.
  • Tastaturdurchlauf auf jedem Seitentyp, von der ersten Sprungmarke bis zur Fußzeile.
  • Screenreader-Stichprobe auf den zwei wichtigsten Seiten.
  • Zoom 200 % und Handy quer, weil dort die meisten Layoutfehler auffallen.
  • Bericht mit Fundstelle, Auswirkung und Aufwand – nach Priorität sortiert, damit Sie entscheiden können, was zuerst kommt. Sie bekommen ihn als HTML-Datei, die sich ausdrucken lässt.

Dieselbe Prüfung haben wir auch auf unsere eigene Website angewendet. Was dabei herauskam, was erreicht ist und wo es noch hängt, steht offen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Wir halten das für den fairsten Nachweis: Wer eine Prüfung verkauft, soll das eigene Ergebnis zeigen.

Wie wir Ihnen helfen

Wir prüfen bestehende Websites auf die zwölf Punkte, liefern einen Bericht mit konkreten Fundstellen und setzen die Korrekturen um – bei WordPress-Seiten ebenso wie bei Seiten mit unserem eigenen Redaktionssystem. Bei Neubauten ist Barrierefreiheit Teil der normalen Arbeit und kostet keinen Aufschlag: Kontraste sind beim Farbkonzept geprüft, Formulare sind beschriftet, das Menü ist tastaturbedienbar, Bilder bekommen Alternativtexte, bevor die Seite online geht. Einstieg und Leistungen finden Sie unter Webdesign; wir arbeiten von Großwilfersdorf aus in der ganzen Oststeiermark und im Raum Graz.

Quellen

  • Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem (RIS): Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 – Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, anwendbar seit 28.06.2025; für Websites und Onlineshops keine allgemeine Übergangsfrist (abgerufen 20.09.2026).
  • Sozialministeriumservice: Ausnahmen für Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, Ausnahme nur für Dienstleistungen (nicht für die Herstellung von Produkten); auf Aufforderung sind die beurteilungsrelevanten Fakten zu übermitteln. Marktüberwachung und Verwaltungsstrafen österreichweit durch die Landesstelle Oberösterreich (abgerufen 20.09.2026).
  • Wirtschaftskammer Österreich, Information zum Barrierefreiheitsgesetz (Dokumentdatum 28.01.2026), abrufbar über wko.at – Übergangsfristen: bereits im Einsatz befindliche Produkte bis 27.06.2030, vor dem 28.06.2025 geschlossene Dienstleistungsverträge längstens fünf Jahre, Selbstbedienungsterminals bis 28.06.2040 (abgerufen 20.09.2026).
  • W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum), Stufe AA: 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (abgerufen 20.09.2026).

Stand 2. Oktober 2026. Strafrahmen nach § 36 Abs. 1 BaFG: bis 80.000 Euro, für KMU bis 50.000 Euro. Dieser Beitrag beschreibt Prüfpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich selbst, ob meine Website barrierefrei ist?

Mit fünf Durchgängen in rund 15 Minuten, ohne jedes Werkzeug: erstens nur mit der Tabulatortaste durch die Seite (Ist der Fokus immer sichtbar? Öffnet sich jedes Menü? Erreichen Sie alle Formularfelder?), zweitens Browser-Zoom auf 200 Prozent (überlappt etwas, müssen Sie waagrecht scrollen?), drittens die Seite am Handy auch quer halten und mit zwei Fingern aufziehen, viertens die Vorlesefunktion einschalten (iPhone: VoiceOver, Android: TalkBack) und sich zwei Minuten die eigene Startseite anhören, fünftens die Seite in Graustufen ansehen. Notieren Sie jeden Fund mit Seite und Stelle – diese Liste ist schon die halbe Beauftragung.

Welche Barrierefreiheits-Fehler kommen am häufigsten vor?

Zu geringer Farbkontrast bei Fließtext, Bilder ohne oder mit sinnlosem Alternativtext, Formularfelder, deren Beschriftung nur als Platzhalter im Feld steht, Menüs, die sich nur mit der Maus öffnen, ein entfernter Fokusrahmen, Text als Grafik, eingescannte PDFs ohne Textebene, Videos ohne Untertitel, Linktexte wie „hier klicken" oder „mehr", per viewport gesperrter Zoom am Handy, Überschriften, die nach Schriftgröße statt nach Gliederung gewählt wurden, und Fehlermeldungen im Formular, die nur rot leuchten statt in Worten zu sagen, was fehlt.

Welcher Kontrastwert ist vorgeschrieben?

Nach WCAG 2.1 Stufe AA mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund, bei großem Text (etwa ab 18,7 Pixel fett oder 24 Pixel normal) genügen 3:1. Auch Bedienelemente wie Rahmen von Eingabefeldern, Icons und Diagrammfarben brauchen 3:1 gegenüber ihrer Umgebung. Typische Schuldige sind helle Grautöne wie #999999 oder #aaaaaa und weiße Schrift auf einer hellen Firmenfarbe. Den Wert können Sie mit unserem kostenlosen Farbkonverter prüfen.

Reicht ein automatischer Barrierefreiheits-Test?

Nein. Automatische Prüfer finden zuverlässig, was sich maschinell entscheiden lässt: fehlende Alternativtexte, fehlende Beschriftungen, zu geringe Kontrastwerte, gesperrten Zoom, Überschriftensprünge, fehlende Sprachangabe. Kein Werkzeug kann beurteilen, ob ein vorhandener Alternativtext inhaltlich richtig ist, ob die Tabulator-Reihenfolge Sinn ergibt, ob ein Untertitel zum Gesagten passt oder ob „Weiterlesen" im Zusammenhang verständlich ist. Deshalb gilt: erst die Maschine, dann der Mensch. Ein Ergebnis von „0 Fehler" aus einem Online-Test ist kein Prüfbericht.

Was kostet es, eine Website barrierefrei nachzurüsten?

Das hängt davon ab, wie die Seite gebaut ist – deshalb nennen wir erst nach der Prüfung einen Preis. Als Größenordnung: Prüfung mit Bericht ein halber bis ein Arbeitstag; die schnellen Punkte (Zoom-Sperre, Kontraste, Fokusrahmen, Linktexte, Alternativtexte der wichtigsten Seiten) meist unter einem Arbeitstag; Formulare und Menü ein bis zwei Arbeitstage; der größte Posten sind die Inhalte, also Überschriftenstruktur, Text-als-Bild, PDFs und Untertitel. Lässt sich ein altes Theme nicht reparieren, ist ein Relaunch meist günstiger als das Flicken.

Muss ich als Kleinstunternehmen überhaupt etwas tun?

Die Ausnahme gilt für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei der Herstellung von Produkten; ein Onlineshop verkauft Produkte. Außerdem heißt „befreit" nicht „muss nichts vorlegen": Auf Aufforderung des Sozialministeriumservice sind die beurteilungsrelevanten Fakten zu übermitteln. Und unabhängig von jeder Pflicht kosten die zwölf Fehler Kunden – wer Ihre Preise am Handy nicht lesen kann, ruft nicht an. Das ist Prüfpraxis, keine Rechtsberatung: Ob Ihr Betrieb unter die Ausnahme fällt, klären Sie mit Wirtschaftskammer, Steuerberatung oder Rechtsanwalt.

Fazit

Barrierefreiheit scheitert selten an schwierigen Anforderungen. Sie scheitert an zwölf Kleinigkeiten, die niemand prüft – Kontrast, Alternativtexte, Beschriftungen, Tastaturbedienung, Fokusrahmen, Zoom-Sperre. Die Hälfte davon finden Sie in einer Viertelstunde selbst, mit Tabulatortaste, Zoom und der Vorlesefunktion Ihres Handys.

Und die beste Nachricht: Wer die Punkte beim nächsten Relaunch von Anfang an mitnimmt, zahlt dafür praktisch nichts. Teuer ist nur die Reparatur hinterher.

Barrierefreiheits-Check für Ihre Website

Wir prüfen Ihre Seite auf die zwölf Punkte, liefern einen Bericht mit Fundstellen und Prioritäten – und setzen die Korrekturen auf Wunsch gleich um.

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