· Webdesign · 6 Min. Lesezeit

Barrierefreie Website: Pflicht seit 2025 – das müssen Unternehmen wissen

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Viele Websites müssen jetzt barrierefrei sein – wer betroffen ist, was zu tun ist und welche Strafen drohen.

Auf einen Blick

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (Umsetzung des European Accessibility Act). Betroffen sind vor allem Websites und Online-Shops von Unternehmen, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten. „Barrierefrei" heißt: nutzbar auch für Menschen mit Einschränkungen – nach dem Standard WCAG 2.1 (Stufe AA). Bei Verstößen drohen Strafen bis 80.000 €.

  • Gilt seit 28.06.2025 (European Accessibility Act / Barrierefreiheitsgesetz).
  • Betroffen v. a. B2C-Websites & Online-Shops; Kleinstunternehmen teils ausgenommen.
  • Maßstab: WCAG 2.1 Stufe AA (Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte, Struktur).
  • Strafen bis 80.000 €.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (Umsetzung des European Accessibility Act der EU). Viele Unternehmen sind betroffen – und wissen es nicht. Wer eine Website mit Angeboten für Verbraucher betreibt, sollte jetzt prüfen, ob er handeln muss.

Das Barrierefreiheitsgesetz in Kürze

Ziel des Gesetzes ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Der technische Maßstab sind die international anerkannten WCAG 2.1 auf Level AA.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern (B2C) digitale Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel:

  • Online-Shops und Webshops
  • Buchungs-, Termin- und Ticketsysteme
  • Online-Bezahlung und Bankdienstleistungen
  • Kontakt- und Anfrageformulare, Online-Terminvereinbarung
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz hat, ist bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Aber Achtung: Die Abgrenzung ist komplex und gilt nicht für alle Angebote. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung, statt auf gut Glück von einer Ausnahme auszugehen.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

Die WCAG 2.1 AA umfassen unter anderem:

  • Ausreichende Farbkontraste, damit Texte gut lesbar sind
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (ohne Maus)
  • Screenreader-Tauglichkeit: Alternativtexte für Bilder, saubere Überschriften-Struktur
  • Verständliche Sprache und eine klare, nachvollziehbare Navigation
  • Untertitel für Videos
  • Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlerhinweisen

Welche Strafen drohen?

Bei Verstoß gegen die Vorgaben sind Geldstrafen von bis zu 80.000 € möglich. Dazu kommen Beschwerde- und Abmahnrisiken sowie ein Reputationsschaden, wenn die Website öffentlich als nicht barrierefrei kritisiert wird.

Wichtig: Für Websites und Online-Shops gibt es keine lange Übergangsfrist – sie zählen zu den Dienstleistungen und müssen bereits seit Sommer 2025 barrierefrei sein.

Schnell-Check: Ist meine Website barrierefrei?

Ein erster Selbsttest – wenn Sie eine Frage mit „nein“ beantworten, besteht Handlungsbedarf:

  • Kann ich die gesamte Seite nur mit der Tastatur bedienen?
  • Haben alle aussagekräftigen Bilder Alternativtexte?
  • Sind Texte und Buttons kontrastreich genug?
  • Funktioniert die Seite mit einem Screenreader?
  • Sind Formularfelder klar beschriftet und Fehler verständlich?

Für eine belastbare Bewertung braucht es allerdings Fachwerkzeuge und manuelle Tests – ein automatischer Scan allein reicht nicht aus.

Barrierefreiheit ist auch eine Chance

Eine barrierefreie Website ist nicht nur Pflicht, sondern ein Qualitätsmerkmal:

  • Bessere Nutzbarkeit für alle – auch für ältere Menschen und mobile Nutzer
  • Besseres SEO – eine saubere, strukturierte Seite gefällt auch Google
  • Größere Zielgruppe und ein professioneller, verantwortungsvoller Auftritt

Wie wir helfen

Wir prüfen Ihre bestehende Website nach WCAG 2.1 AA, erstellen einen konkreten Maßnahmenplan und setzen die Anpassungen um – oft ohne kompletten Neubau. Als Beweis, dass es funktioniert: Unsere eigene Website ist bereits vollständig barrierefrei nach WCAG 2.1 AA umgesetzt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Barrierefreiheitspflicht für Websites?

Seit dem 28. Juni 2025. Ab diesem Stichtag müssen betroffene Websites und Online-Shops die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (Umsetzung des European Accessibility Act) erfüllen.

Ist meine Website betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbieten – insbesondere Online-Shops und geschäftliche Websites mit solchen Funktionen. Für sehr kleine Unternehmen gibt es teilweise Ausnahmen. Im Zweifel lohnt eine kurze Prüfung.

Was bedeutet barrierefrei bei einer Website konkret?

Dass die Seite auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist – etwa ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, sinnvolle Struktur und mit Screenreadern lesbare Inhalte. Maßstab ist der internationale Standard WCAG 2.1, Stufe AA.

Welche Strafen drohen bei fehlender Barrierefreiheit?

Bei Verstößen drohen behördliche Maßnahmen und Geldstrafen von bis zu 80.000 €. Neben der rechtlichen Seite verschenkt eine nicht barrierefreie Seite außerdem Kunden und schadet der Auffindbarkeit.

Fazit

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft mehr Websites, als viele denken. Wer jetzt handelt, vermeidet Strafen und gewinnt gleichzeitig an Qualität und Reichweite. Wir prüfen Ihre Seite, sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, und machen sie rechtssicher.

Lieber jetzt prüfen als später zahlen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, klären Sie im Zweifel individuell.

Ist Ihre Website gesetzeskonform?

Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit und setzen die nötigen Anpassungen um – bevor es teuer wird.

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