Eine Vereinswebsite braucht wenige Dinge, die verlässlich laufen: Termine, Ergebnisse oder Veranstaltungen, Berichte, Fotogalerie, Kontakt und Funktionäre, Mitgliedsantrag, Sponsorenlogos und die Anfahrt. Nicht gebraucht werden Mitgliederbereich, Gästebuch, Forum und tägliche Neuigkeiten – sie bleiben liegen. Für Sportvereine gilt: Spielplan, Ergebnisse und Tabelle kommen vom Verband und werden nur angezeigt, nicht abgetippt. Entscheidend ist aber die Organisation: ein Pflegebereich, den ein Funktionär am Handy bedient, Zugänge für mehrere Personen – und Domain, Hosting und Zugangsdaten auf den Verein, nicht auf eine Privatperson.
- Die Zugangsdaten gehören dem Verein, nicht dem Funktionär: Domain, Hosting und Postfächer auf den Vereinsnamen, bezahlt vom Vereinskonto – der häufigste Fehler, der Vereine ihre Website kostet.
- Vereinsgesetz 2002: Derzeit ist keine Novelle für 2025/2026 in Sicht; die letzte Änderung betraf § 30a (Vereinsregister), BGBl. I Nr. 133/2024 (RIS, Fassung vom 06.09.2026).
- Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023: Die Grenze für steuerbegünstigte wirtschaftliche Tätigkeit wurde rückwirkend ab 01.01.2024 von 40.000 auf 100.000 Euro angehoben.
- Barrierefreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 76/2023) gilt seit 28.06.2025 für Unternehmen und bestimmte Dienstleistungen – ein rein ideeller Verein ist in der Regel nicht erfasst (Einordnung, keine Rechtsauskunft).
In der Oststeiermark wird über Vereinswebsites meist im Winter entschieden: Die Jahreshauptversammlungen liegen zwischen November und Februar, und dort muss jemand erklären, was eine neue Website können soll, was sie kostet und wer sie danach betreut. Dieser Beitrag ist als genau diese Unterlage gedacht – zum Ausdrucken, Vorlesen und Weitergeben. Er gilt für Fußball-, Theater-, Musik-, Feuerwehr- und Brauchtumsvereine gleichermaßen, weil die Fragen dieselben sind: Was braucht die Seite wirklich, wer pflegt sie, was darf auf die Fotos, und wer zahlt?
1. Was eine Vereinsseite wirklich braucht – und was nur Arbeit macht
Der häufigste Fehler beim Vereinsauftritt ist nicht ein schwaches Design, sondern ein zu großer Funktionsumfang. Jede Funktion, die niemand pflegt, arbeitet nach sechs Monaten gegen den Verein: ein leeres Gästebuch, ein Mitgliederbereich ohne Inhalte, eine Nachrichtenspalte, deren jüngster Eintrag zwei Jahre alt ist. Die folgende Aufteilung stammt aus Vereinsseiten, die wir betreuen – links das, was laufend genutzt wird, rechts das, was erfahrungsgemäß liegen bleibt.
| Wird wirklich gebraucht | Wofür | Macht nur Arbeit |
|---|---|---|
| Termine | Spiele, Proben, Aufführungen, Feste, Hauptversammlung – der meistgeklickte Punkt jeder Vereinsseite | Mitgliederbereich mit Login |
| Ergebnisse und Tabelle | bei Sportvereinen der Grund, warum Leute wiederkommen | Gästebuch |
| Berichte | kurzer Text nach Spiel, Konzert oder Premiere – auch für die Gemeindezeitung verwendbar | Forum oder Chat |
| Fotogalerie | der Teil, der am häufigsten geteilt wird | Tägliche Neuigkeiten |
| Kontakt und Funktionäre | wer ist Obmann, Kassier, Schriftführer, Sektionsleiter – mit Funktionsadresse | Aufwendige Animationen |
| Mitgliedsantrag | Formular statt PDF zum Ausdrucken – bringt messbar mehr Beitritte | |
| Sponsorenlogos | der sichtbare Gegenwert für die Betriebe, die den Verein tragen | |
| Anfahrt | Sportplatz, Vereinsheim, Probelokal – Karte, Adresse, Parkmöglichkeit |
Faustregel für die Hauptversammlung: Alles, was rechts steht, streichen Sie im Angebot – und sparen damit sowohl Geld als auch die spätere Diskussion darüber, warum es niemand befüllt.
2. Ergebnisse und Tabellen ohne Handarbeit
Für Sportvereine ist das der Punkt, an dem eine Website steht oder fällt. Wenn jemand jede Woche Spielplan, Ergebnis und Tabellenstand abtippen muss, passiert genau das, was in jedem zweiten Verein passiert: Nach der Hinrunde hört es auf, und die Seite zeigt im Frühjahr noch den Herbststand.
Das lässt sich vermeiden. Die Daten kommen ohnehin vom Verband – Spielplan, Ergebnisse und Tabelle werden dort zentral geführt, sobald ein Spiel abgeschlossen ist. Eine Vereinswebsite kann diese Daten anzeigen, statt sie ein zweites Mal von Hand zu erfassen. Der Verein pflegt dann nur noch das, was der Verband nicht hat: den Bericht, die Fotos, die Torschützen mit Vornamen.
Beim USV St. Anna am Aigen läuft das genau so: Spielplan, Ergebnisse und Tabelle kommen aus den ÖFB-Daten, die Website zeigt sie an. Für den Verein heißt das null Aufwand für den Teil, der die meisten Besucher bringt. Technisch kann sich der Weg dorthin ändern – Verbände stellen ihre Systeme um – deshalb gehört in jedes Angebot der Satz, wer diese Anbindung nachzieht, wenn der Verband etwas ändert.
3. Wer pflegt das? Die eigentliche Vereinsfrage
Eine Vereinswebsite wird nicht von einer Redaktion betreut, sondern von einem Funktionär, der sie alle paar Wochen anfasst – sonntagabends nach dem Spiel, am Handy, ohne Schulung, ohne Handbuch. Jedes System, das dafür mehr als drei Handgriffe braucht, wird nicht verwendet. Deshalb sind die entscheidenden Fragen an jeden Anbieter:
- Geht das Einstellen eines Berichts am Handy? Nicht „ist responsiv“, sondern: Text tippen, drei Fotos aus der Galerie wählen, speichern – auf einem Smartphone, mit einem Daumen.
- Können mehrere Personen pflegen? Ein Sektionsleiter für Nachwuchs, einer für Kampfmannschaft, der Schriftführer für Termine. Getrennte Zugänge, keine geteilten Passwörter.
- Wie viele Einstellungen sieht der Redakteur? Ein schlanker Pflegebereich mit sechs Menüpunkten wird bedient. Ein großes System mit hundert Einstellungen, Erweiterungen und Aktualisierungshinweisen wird gemieden – und bleibt dann auch bei Sicherheitsupdates ungepflegt. Wann sich ein eigenes, schlankes System gegenüber einem großen Baukasten lohnt, steht im Ratgeber WordPress-Alternative: Wann sich ein eigenes CMS lohnt.
- Was passiert bei der Übergabe? Funktionäre wechseln, meistens bei der Hauptversammlung. Die Website muss in einer halben Stunde übergeben sein.
4. Fotos von Mitgliedern, Zuschauern und Kindern
Nach jedem Fest, jedem Spiel und jeder Aufführung liegen hunderte Fotos vor. Die Fotogalerie ist der beliebteste Teil der Website – und der Teil, bei dem Vereine am unsichersten sind. Die folgende Darstellung ist Praxis aus der Vereinsbetreuung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Dachverband, der dafür meist Musterformulare bereithält, oder eine Juristin bzw. einen Juristen.
- Mitglieder und Funktionäre: Holen Sie die Einwilligung einmal schriftlich ein – am besten gleich im Mitgliedsantrag, als eigenes Kästchen zum Ankreuzen, nicht als Kleingedrucktes. Getrennt abfragen: Fotos auf der Website, Fotos in sozialen Netzwerken, Nennung des vollen Namens.
- Minderjährige: Hier entscheiden die Erziehungsberechtigten. Bei Nachwuchsmannschaften und Jugendgruppen gehört die Zustimmung zum Anmeldeformular; bei älteren Jugendlichen ist es guter Stil, zusätzlich sie selbst zu fragen. Veröffentlichen Sie bei Kindern keine vollen Namen neben dem Foto und keine Angaben, die eine Zuordnung zu Schule, Adresse oder Trainingszeiten erlauben.
- Öffentliche Vereinsfeste: Übersichtsaufnahmen vom Zeltfest, vom Publikum oder vom Festzug, auf denen einzelne Personen Beiwerk sind, werden in der Praxis anders beurteilt als ein herausgegriffenes Porträt eines Gastes. Trotzdem gilt: Wer erkennbar und im Mittelpunkt eines Bildes steht, sollte gefragt werden. Ein Hinweisschild am Eingang („Bei dieser Veranstaltung wird fotografiert“) ist üblich, ersetzt aber keine Einwilligung für ein Einzelporträt.
- Widerruf und Bitte um Löschung: Eine Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden – auch Jahre später und ohne Begründung. Diskutieren Sie nicht, nehmen Sie das Bild herunter. Dafür braucht es einen Zuständigen im Vorstand, eine erreichbare Adresse auf der Website und einen Pflegebereich, in dem sich ein einzelnes Foto in zwei Minuten löschen lässt. Denken Sie an die Zweitverwertung: das gleiche Bild auf Facebook, Instagram, im Vereinsheft und im Archiv.
5. Veranstaltungen und Kartenverkauf
Für Theater- und Musikvereine ist das der wichtigste Punkt überhaupt. Wenn die Aufführungen laufen, entscheidet sich an der Reservierung, ob der Saal voll wird – und ob der Kassier danach eine Liste hat oder einen Stapel Zettel. Was eine Vereinsseite dafür können sollte:
- Termine mit Spielort und Uhrzeit, von der Website und aus dem Gemeindekalender abrufbar.
- Reservierung direkt auf der Seite: Name, Anzahl, Termin, Telefon – mehr Felder kosten Reservierungen.
- Kontingente je Vorstellung, damit nicht doppelt vergeben wird und die Seite von selbst auf „ausverkauft“ schaltet.
- Bestätigung per E-Mail an den Gast und eine Meldung an die zuständige Person im Verein.
- Erinnerungsmail ein bis zwei Tage vor der Vorstellung – das senkt die Zahl der nicht abgeholten Reservierungen spürbar.
- Liste zum Ausdrucken für den Abendkassa-Tisch, nach Name sortiert.
Beim Kulturverein Theater & Kultur Premstätten haben wir genau das umgesetzt: Veranstaltungen mit Reservierung, Kontingenten und Bestätigungen, bedienbar von den Vereinsfunktionären selbst. Ob es eine Bezahlung im Voraus braucht, ist eine Frage der Vereinskultur – bei vielen Vereinen funktioniert die Abendkassa seit Jahrzehnten, und die Reservierung allein löst das Problem schon.
6. Was es kostet und wer es zahlt
Ein Verein muss budgetieren, und zwar vor der Hauptversammlung. Die folgenden Zahlen sind marktübliche Richtwerte (netto) zur groben Orientierung – kein Angebot. Der tatsächliche Preis hängt vom Umfang ab, nach oben wie nach unten; die Faktoren dahinter beschreibt der Ratgeber Was kostet eine Website?.
| Stufe | Umfang | Richtwert einmalig |
|---|---|---|
| 1. Die Vereins-Visitenkarte | Startseite, Termine, Kontakt und Funktionäre, Anfahrt, Sponsoren, kleine Galerie. Änderungen laufen über uns. | ca. 1.500 – 2.500 € |
| 2. Vereinsseite mit Pflegebereich | wie Stufe 1, dazu Berichte, Galerie und Termine selbst pflegbar, Mitgliedsantrag als Formular, mehrere Redaktionszugänge | ca. 2.500 – 4.000 € |
| 3. Mit Verbandsdaten oder Reservierung | wie Stufe 2, dazu Spielplan, Ergebnisse und Tabelle automatisch – oder Veranstaltungen mit Reservierung, Kontingenten und Erinnerungsmails | ca. 4.000 – 6.500 € |
Ein Relaunch einer bestehenden Vereinsseite liegt meist niedriger als ein Neubau, weil Texte, Fotos und Struktur schon vorhanden sind.
Laufende Kosten – die Zahl, die ins Budget muss
Eine Website ist nicht „einmal fertig“. Diese Posten fallen jedes Jahr an und gehören in den Voranschlag:
- Domain: ca. 15 – 30 € pro Jahr für eine .at-Adresse.
- Hosting und E-Mail-Postfächer: je nach Anbieter und Umfang ein niedriger dreistelliger Betrag pro Jahr.
- Betreuung: Aktualisierungen, Sicherung, Erreichbarkeit bei Problemen – entweder als jährliche Pauschale oder nach Aufwand. Ohne Betreuung wird eine Website nach zwei, drei Jahren zum Sicherheitsproblem.
7. Impressum, Datenschutz und Vereinsrecht in Kurzform
Auch ein kleiner Verein ist eine juristische Person und betreibt mit der Website ein Medium. Was tatsächlich gebraucht wird, ist überschaubar:
- Impressum: vollständiger Vereinsname laut Vereinsregister, ZVR-Zahl, Sitz und Zustelladresse, vertretungsbefugte Organe (in der Regel Obmann und Stellvertretung), E-Mail-Adresse, Vereinszweck in einem Satz.
- Datenschutzerklärung: welche Daten das Kontakt-, Reservierungs- oder Mitgliedsformular erhebt, wo sie liegen, wie lange sie aufbewahrt werden, wer sie bekommt – und die Ansprechstelle für Auskunft und Löschung.
- Foto-Regel: siehe Abschnitt 4, kurz und verständlich.
- Möglichst kein Cookie-Banner: Wer auf Tracking-Werkzeuge, eingebettete Videos und Schriften von fremden Servern verzichtet, braucht in der Regel auch keinen Zustimmungsbanner. Besucher sehen dann sofort die Termine statt eines Hinweisfensters.
Drei Punkte, nach denen Vereine derzeit fragen
- Vereinsgesetz 2002: Es ist derzeit keine Novelle für 2025 oder 2026 in Sicht. Die letzte Änderung betraf § 30a (Vereinsregister), BGBl. I Nr. 133/2024. Ihre Statuten und Ihre Meldepflichten müssen Sie wegen der Website also nicht anfassen.
- Gemeinnützigkeit und Einnahmen: Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde die Grenze für steuerbegünstigte wirtschaftliche Tätigkeit rückwirkend ab 1. Jänner 2024 von 40.000 auf 100.000 Euro angehoben. Das betrifft viele Vereine mit Festen und Kartenverkauf unmittelbar – die Beurteilung des Einzelfalls gehört aber zur Steuerberatung, nicht auf eine Website.
- Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 76/2023) gilt seit 28. Juni 2025. Es richtet sich an Unternehmen und an bestimmte Dienstleistungen; ein rein ideeller Verein ohne Dienstleistungsangebot ist davon in der Regel nicht erfasst.
Die Vorlage für Ihre Hauptversammlung
Wenn Sie nur eine Seite in die Sitzung mitnehmen, dann diese Beschlusspunkte:
- Umfang: Termine, Ergebnisse/Veranstaltungen, Berichte, Galerie, Funktionäre, Mitgliedsantrag, Sponsoren, Anfahrt. Kein Login, kein Forum, kein Gästebuch.
- Pflege: zwei bis drei benannte Personen mit eigenen Zugängen, Einschulung in einer halben Stunde.
- Eigentum: Domain, Hosting und Postfächer lauten auf den Verein, bezahlt vom Vereinskonto. Zugangsdaten schriftlich bei Obmann und Kassier.
- Budget: einmaliger Betrag nach Stufe plus die jährlichen Kosten für Domain, Hosting und Betreuung.
- Finanzierung: Anteil aus dem Vereinsbudget, Anteil aus Sponsoring mit Logoplatz – mit Laufzeit.
- Fotos: Einwilligung ins Mitglieds- und Anmeldeformular aufnehmen, eine Person für Löschbitten benennen.
Wie wir Ihnen helfen
Wir bauen Vereinswebsites in der Oststeiermark – mit einem schlanken Pflegebereich, der am Handy funktioniert, mit Zugängen für mehrere Funktionäre und mit einer Übergabe, die bei jedem Vorstandswechsel in einer halben Stunde erledigt ist. Für Sportvereine binden wir Spielplan, Ergebnisse und Tabelle so ein, dass niemand mehr abtippt; für Theater- und Musikvereine Veranstaltungen mit Reservierung. Beispiele finden Sie auf unserer Referenzen-Seite – darunter der USV St. Anna am Aigen und Theater & Kultur Premstätten. Den Einstieg in unsere Leistungen gibt die Seite Webdesign. Wenn es hilft, kommen wir zur Vorstandssitzung und erklären den Vorschlag selbst – das ist für uns kostenlos.
Quellen
- Vereinsgesetz 2002, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Fassung vom 06.09.2026: ris.bka.gv.at (abgerufen 20.09.2026) – keine Novelle für 2025/2026 in Sicht; letzte Änderung § 30a (Vereinsregister), BGBl. I Nr. 133/2024.
- Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, kundgemacht im Bundesgesetzblatt, RIS: ris.bka.gv.at (abgerufen 20.09.2026) – Anhebung der Grenze für steuerbegünstigte wirtschaftliche Tätigkeit von 40.000 auf 100.000 Euro, rückwirkend ab 01.01.2024.
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, RIS: ris.bka.gv.at (abgerufen 20.09.2026) – in Geltung seit 28.06.2025, gerichtet an Unternehmen und bestimmte Dienstleistungen.
Stand 21. September 2026. Die Einordnung, ob ein Verein vom Barrierefreiheitsgesetz erfasst ist, sowie alle steuerlichen Fragen sind Einzelfallbeurteilungen – verbindlich ist der Gesetzestext, zuständig sind Dachverband, Rechtsberatung und Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was muss auf einer Vereins-Website unbedingt stehen?
Termine (Spiele, Proben, Aufführungen, Feste, Hauptversammlung), Ergebnisse und Tabelle bei Sportvereinen oder Veranstaltungen mit Reservierung bei Theater- und Musikvereinen, kurze Berichte, eine Fotogalerie, Kontakt und Funktionäre mit Funktionsadressen, ein Mitgliedsantrag als Formular, die Sponsorenlogos und die Anfahrt zu Sportplatz oder Vereinsheim. Dazu ein Impressum mit Vereinsname, ZVR-Zahl, Sitz und vertretungsbefugten Organen sowie eine Datenschutzerklärung. Alles andere ist verzichtbar.
Braucht ein Verein einen Mitgliederbereich mit Login?
In den allermeisten Fällen nicht. Gemeint ist damit meist „wir wollen interne Unterlagen teilen“ – dafür genügen ein geteilter Cloud-Ordner und die bestehende Vereinsgruppe im Messenger. Ein Login auf der Website bedeutet Benutzerverwaltung, vergessene Passwörter und zusätzliche personenbezogene Daten, die geschützt werden müssen. Nach unserer Erfahrung wird ein Mitgliederbereich nach wenigen Monaten nicht mehr befüllt und steht dann leer auf der Seite. Dasselbe gilt für Gästebuch, Forum und eine Nachrichtenspalte, die täglich befüllt werden müsste.
Müssen wir Spielplan und Tabelle jede Woche selbst eintragen?
Nein. Spielplan, Ergebnisse und Tabelle werden ohnehin beim Verband zentral geführt. Eine Vereinswebsite kann diese Daten anzeigen, statt sie ein zweites Mal von Hand zu erfassen – beim USV St. Anna am Aigen läuft das über eingebundene ÖFB-Daten. Der Verein pflegt dann nur noch, was der Verband nicht hat: den Bericht, die Fotos, die Torschützen. Weil Verbände ihre Systeme gelegentlich umstellen, gehört in das Angebot der Punkt, wer diese Anbindung im Fall einer Umstellung nachzieht.
Wem gehören Domain und Zugangsdaten der Vereins-Website?
Dem Verein – und das muss auch so eingetragen sein. In der Praxis laufen Domain, Hosting und Postfächer oft auf eine Privatperson aus dem Umfeld des Vorstands und werden von deren Zahlungskarte bezahlt. Zieht diese Person weg, wird krank oder überwirft sich mit dem Vorstand, verliert der Verein den Zugriff; die Rückholung ist mühsam und manchmal unmöglich. Richtig ist: Alle Verträge lauten auf den Vereinsnamen, bezahlt wird vom Vereinskonto, die Zugangsdaten liegen schriftlich bei Obmann und Kassier, und die Übergabe bei Funktionärswechsel steht im Protokoll der Hauptversammlung.
Was gilt bei Fotos von Mitgliedern und Kindern auf der Vereinsseite?
Das ist eine Praxisdarstellung, keine Rechtsberatung. Bewährt hat sich: die Einwilligung einmal schriftlich einholen, am besten als eigenes Ankreuzfeld im Mitglieds- oder Anmeldeformular, getrennt nach Website, sozialen Netzwerken und Namensnennung. Bei Minderjährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten; volle Namen neben Kinderfotos gehören nicht auf die Seite. Bei öffentlichen Vereinsfesten werden Übersichtsaufnahmen anders beurteilt als ein herausgegriffenes Einzelporträt – wer erkennbar im Mittelpunkt steht, sollte gefragt werden. Bittet jemand später um Löschung, wird das Bild ohne Diskussion entfernt, auch aus sozialen Netzwerken und dem Vereinsheft. Im Zweifel fragen Sie Ihren Dachverband oder eine Juristin bzw. einen Juristen.
Was kostet eine Vereins-Website und wer zahlt sie?
Als marktübliche Richtwerte netto: eine Vereins-Visitenkarte mit Terminen, Kontakt, Anfahrt und Sponsoren liegt bei etwa 1.500 bis 2.500 Euro, eine Vereinsseite mit eigenem Pflegebereich für Berichte, Galerie und Termine bei etwa 2.500 bis 4.000 Euro, und eine Seite mit automatischen Verbandsdaten oder mit Veranstaltungen samt Reservierung bei etwa 4.000 bis 6.500 Euro. Dazu kommen laufende Kosten, die ins Vereinsbudget gehören: Domain etwa 15 bis 30 Euro im Jahr, Hosting und Postfächer ein niedriger dreistelliger Betrag im Jahr, dazu die Betreuung. Viele Vereine finanzieren beides über zwei bis vier Sponsoren aus der Gemeinde – die Logoleiste und eine Sponsorenseite sind ein ganzjährig sichtbarer Gegenwert. Die steuerliche Behandlung von Sponsoring klären Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Fazit
Eine Vereinswebsite braucht wenige Dinge, die verlässlich funktionieren: Termine, Ergebnisse oder Veranstaltungen, Berichte, Fotos, Kontakt und Sponsoren – und einen Pflegebereich, den ein Funktionär sonntagabends am Handy bedienen kann. Alles, was niemand befüllt, schadet mehr, als es nützt.
Der wichtigste Beschluss Ihrer Hauptversammlung ist aber kein technischer: Domain, Hosting und Zugänge lauten auf den Verein. Das kostet nichts und ist der Unterschied zwischen einer Website, die einen Vorstandswechsel übersteht, und einer, die dabei verloren geht.

