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Stundensatz für Selbstständige berechnen – mit Berücksichtigung von Steuern, Sozialversicherung und Urlaub.
Berechnen Sie Ihren idealen Stundensatz als Selbstständiger – mit Steuern, SVS und allen Nebenkosten.
Addieren Sie Ihr gewünschtes Nettoeinkommen mit allen Fixkosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Teilen Sie diesen Gesamtbetrag durch die tatsächlich produktiven Arbeitsstunden im Jahr. Beachten Sie: Nicht jede Arbeitsstunde ist fakturierbar!
Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen, ehemals SVA) ist die Pflichtversicherung für Selbstständige in Österreich. Sie umfasst Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung und beträgt insgesamt ca. 27% des Gewinns.
Als Selbstständiger verbringen Sie einen Teil Ihrer Arbeitszeit mit Verwaltung, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung und Marketing. Erfahrungsgemäß sind nur 60–75% der Arbeitszeit tatsächlich fakturierbar – daher empfehlen wir 6 produktive Stunden bei einem 8-Stunden-Tag.
Ja, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind (Jahresumsatz über 35.000 € in Österreich), müssen Sie die USt auf Ihre Rechnungen aufschlagen. Für Geschäftskunden ist die USt neutral (Vorsteuerabzug), für Privatkunden erhöht sie den Endpreis.
In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage. Allerdings fallen einige davon auf Wochenenden. Im Durchschnitt sind es ca. 10–11 Feiertage an Werktagen pro Jahr. Als Selbstständiger entscheiden Sie selbst, ob Sie an Feiertagen arbeiten.
Zeigen Sie den Mehrwert Ihrer Leistung: Expertise, Zeitersparnis und Qualität. Ein gut kalkulierter Stundensatz deckt nicht nur Ihr Gehalt, sondern auch Steuern, Versicherung, Urlaub, Weiterbildung und Betriebskosten – all das, was bei Angestellten der Arbeitgeber trägt.
Viele Selbstständige vergessen bei der Kalkulation versteckte Kosten wie Weiterbildung, Konferenzteilnahmen, Steuerberatung, Büromaterial, Telefon- und Internetkosten sowie Rücklagen für Auftragsflauten. Auch die Zeit für unbezahlte Tätigkeiten wie Angebotserstellung, Buchhaltung und Akquise wird häufig unterschätzt.
Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) berechnet die Beiträge auf Basis des Gewinns. Im ersten und zweiten Jahr gelten vorläufige Mindestbeiträge, die später nachbemessen werden. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 27 % und umfasst Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Ein Selbstbehalt bei Arztbesuchen kann durch freiwillige Gesundheitsvorsorge reduziert werden.
In Österreich beträgt die Umsatzsteuer regulär 20 %. Bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 € netto können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und keine USt verrechnen. Überschreiten Sie diese Grenze, müssen Sie die USt auf Rechnungen ausweisen, können aber gleichzeitig Vorsteuer aus Ihren Betriebsausgaben abziehen.
Die Stundensätze variieren stark je nach Branche und Erfahrung. Im IT-Bereich liegen sie typischerweise zwischen 80 und 150 € netto, im Grafikdesign bei 60 bis 100 €, in der Unternehmensberatung bei 100 bis 200 € und im Handwerk bei 45 bis 80 €. Spezialisierung und nachweisbare Expertise können den Stundensatz deutlich erhöhen.
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