Eine Richtfunkstrecke verbindet Hauptgebäude und Nebengebäude per Funk und erspart das Graben für ein Netzwerkkabel. Voraussetzung sind freie Sicht, eine fachgerechte Montage mit Erdung und Überspannungsschutz, die passende Frequenz und eine verschlüsselte, getrennte Konfiguration. In EU-weit harmonisierten Bändern ist in Österreich keine Einzelbewilligung nötig, die Grenzwerte samt Antennengewinn sind aber einzuhalten.
- Funkanlagen in EU-weit harmonisierten Frequenzbereichen sind in Österreich generell bewilligt (GenBV 2026, BGBl. II Nr. 93/2026).
- Sendeleistung und Antennengewinn zusammen dürfen die zulässige Strahlungsleistung nicht überschreiten (GenBV 2026, § 7 Abs. 1).
- 5 GHz im Freien: nur 5470 bis 5725 MHz, höchstens 1 W mittlere EIRP, DFS und TPC Pflicht (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/179 i. d. F. 2022/2307).
- 2,4 GHz: Breitband-Datenübertragung mit höchstens 100 mW EIRP (Entscheidung 2006/771/EG i. d. F. (EU) 2025/105).
- 60 GHz (57 bis 71 GHz): ortsfeste Außenanlagen bis 55 dBm EIRP bei mindestens 30 dBi Antennengewinn (Entscheidung 2006/771/EG i. d. F. (EU) 2025/105).
Der Stall liegt auf der anderen Seite des Güterwegs, die Werkstatt steht hinten am Grundstück, die Ferienwohnung ist im ehemaligen Wirtschaftsgebäude untergebracht – und genau dort soll jetzt Internet hin: für die Stallkamera, die Kassa im Hofladen, das Gäste-WLAN oder den PC in der Halle. Ein Kabel wäre die sauberste Lösung, aber dafür müsste gegraben werden, oft quer über Wiese, Zufahrt oder fremden Grund. Eine Richtfunkstrecke überbrückt diese Distanz durch die Luft. Hier lesen Sie, wann sich das lohnt, was es dafür braucht und was in Österreich rechtlich gilt.
Was ist eine Richtfunkstrecke?
Eine Richtfunkstrecke – umgangssprachlich auch Funkbrücke – verbindet zwei Gebäude Punkt zu Punkt. An jedem Gebäude sitzt ein kleines, wetterfestes Funkgerät mit eingebauter Richtantenne. Die beiden Geräte „sehen“ einander und bündeln das Signal gezielt in eine Richtung, statt es wie ein WLAN-Router rundum zu verteilen. Im Nebengebäude kommt das Netzwerk dann wie aus einer Netzwerkdose an: Dort hängen Sie einen Switch, einen WLAN-Access-Point, eine Kamera oder einen PC an.
Für kurze und mittlere Strecken, wie sie auf Höfen und Betriebsgeländen üblich sind, verwenden wir Geräte aus dem Ubiquiti-Richtfunk-Programm (airMAX) in der kompakten Bauform, die direkt an Hauswand oder Mast geschraubt wird. Technisch arbeiten solche Geräte in denselben lizenzfreien Frequenzbereichen wie WLAN, sind aber auf eine feste Verbindung zwischen zwei Punkten ausgelegt.
Wann Richtfunk statt Kabel – und wann nicht
Richtfunk ist meist dann sinnvoll, wenn ein Kabel nur mit viel Aufwand zu verlegen ist:
- Graben wäre teuer oder störend: befestigte Zufahrt, Hofpflaster, Gartenanlage oder eine längere Wiese dazwischen.
- Straße, Bach oder Grundgrenze dazwischen: Für eine Leitung über fremden oder öffentlichen Grund bräuchten Sie Zustimmungen – durch die Luft entfällt das.
- Mietobjekt oder Pachtfläche: Geräte lassen sich später wieder abmontieren, ohne dass etwas zurückbleibt.
Nicht jedes Nebengebäude braucht aber eine Funkstrecke:
- Keine freie Sicht: Stehen Gebäude, dichter Wald oder ein Hügel dazwischen, funktioniert die Strecke nicht zuverlässig. Manchmal hilft ein höherer Montagepunkt oder eine Zwischenstation – manchmal ist das Kabel doch die bessere Wahl.
- Bäume, die noch wachsen: Was im Winter frei ist, kann im Sommer im Laub verschwinden.
- Sehr kurze Distanz: Liegt die Garage direkt neben dem Haus oder gibt es schon ein Leerrohr, sind ein Netzwerkkabel, Powerline über die Stromleitung oder ein Mesh-WLAN oft einfacher. Welche WLAN-Fehler dabei häufig auftreten, beschreibt unser Ratgeber WLAN-Probleme im Büro.
Voraussetzungen für eine stabile Funkstrecke
Freie Sichtlinie und Fresnelzone
Die beiden Geräte müssen sich „sehen“. Dabei genügt nicht die dünne Linie von Antenne zu Antenne: Funkwellen breiten sich zwischen den beiden Punkten in einem gedachten, zur Mitte hin bauchigen Raum aus, der Fresnelzone. Ragen Dachfirst, Heuballen oder Baumkronen in diesen Raum hinein, sinkt die Datenrate oder die Verbindung wird unzuverlässig. Deshalb montieren wir die Geräte lieber etwas höher als knapp über einem Hindernis.
Montage an Hauswand oder Mast
Die Geräte werden mit einer Halterung an der Fassade, am Dachüberstand oder an einem kleinen Mast befestigt und exakt aufeinander ausgerichtet. Wichtig ist eine stabile Montage: Wackelt der Halter im Wind, schwankt auch die Verbindung.
Stromversorgung per PoE
Strom und Daten kommen über ein einziges Netzwerkkabel (PoE, Power over Ethernet). Das Netzteil bzw. der PoE-Injektor sitzt geschützt im Gebäude, nach außen führt nur das Kabel. Achtung: PoE ist nicht gleich PoE – es muss das zum Gerät passende Netzteil oder ein kompatibler Switch verwendet werden, sonst bleibt das Gerät dunkel oder wird beschädigt.
Blitz- und Überspannungsschutz, Erdung
Ein Gerät an der Außenwand oder auf einem Mast ist Wind und Wetter ausgesetzt – und bei Gewitter auch Überspannungen. Halterung und Mast gehören fachgerecht geerdet bzw. in den Potentialausgleich eingebunden, das Netzwerkkabel bekommt einen Überspannungsschutz. Wo eine Blitzschutzanlage vorhanden ist oder ein Mast neu gesetzt wird, stimmen wir das mit Ihrem Elektriker ab.
Wetterfestigkeit
Die Geräte sind für den Außeneinsatz gebaut. Schwachstellen sind eher Kabel ohne UV-beständigen Mantel und Kabeleinführungen ohne Tropfschlaufe, über die Wasser ins Gerät läuft.
2,4 GHz, 5 GHz oder 60 GHz?
Funkbrücken für Höfe und Betriebe arbeiten in drei Bereichen, die jeweils Vor- und Nachteile haben:
- 2,4 GHz: etwas unempfindlicher gegenüber leichten Hindernissen, aber stark belegt – hier funken auch WLAN-Router, Bluetooth-Geräte und Mikrowellenherde. Die zulässige Strahlungsleistung ist mit 100 mW EIRP gering. Gut geeignet für kürzere Strecken mit freier Sicht und moderatem Datenbedarf, etwa Kamera und Gäste-WLAN.
- 5 GHz: mehr Kanäle, weniger Störungen, höhere Datenraten. Im Freien ist nur der Bereich 5470 bis 5725 MHz erlaubt, mit höchstens 1 W mittlerer EIRP und verpflichtender automatischer Frequenzwahl (DFS) und Leistungsregelung (TPC). DFS weicht Radaranlagen aus; dabei kann die Strecke kurz pausieren, während das Gerät einen freien Kanal sucht. Die unteren 5-GHz-Bereiche (5150 bis 5350 MHz) sind für fest montierte Außenantennen nicht zulässig.
- 60 GHz: sehr hohe Datenraten und kaum Störungen durch Nachbarn, aber nur für kurze Strecken mit wirklich freier Sicht, und starker Regen dämpft das Signal spürbar. Ortsfeste Außenanlagen im Bereich 57 bis 71 GHz dürfen mit bis zu 55 dBm EIRP senden, müssen dafür aber eine stark bündelnde Antenne mit mindestens 30 dBi Gewinn haben.
Was ist in Österreich erlaubt?
Für Funkanlagen in EU-weit harmonisierten Frequenzbereichen erteilt die Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 eine generelle Bewilligung. Sie müssen also keinen Einzelantrag beim Fernmeldebüro stellen, solange das Gerät den Vorschriften für Funkanlagen entspricht, Sie seine funktechnischen Eigenschaften nicht verändern und die Grenzwerte eingehalten werden. Wichtig bei Richtantennen: Die Verordnung verlangt ausdrücklich, dass Sendeleistung und Antennengewinn zusammen die zulässige Strahlungsleistung nicht überschreiten. Deshalb stellen wir bei der Inbetriebnahme das richtige Land und eine passende Sendeleistung ein. Für klassischen Betreiber-Richtfunk in anderen Frequenzbändern gelten eigene Regeln, teils mit Bewilligung oder Anzeigepflicht.
Sicherheit: Die Funkstrecke ist ein Teil Ihres Netzwerks
Eine Funkbrücke ist ein Zugang in Ihr Netzwerk, genauso wie ein WLAN. Vier Punkte sind Pflicht:
- Verschlüsseln: Die Verbindung zwischen den beiden Geräten wird mit einem eigenen, langen Schlüssel (WPA2 mit AES) gesichert – nie offen betreiben.
- Standardpasswörter ändern: Die Verwaltungsoberfläche beider Geräte bekommt ein eigenes, sicheres Passwort, und sie ist nur aus dem internen Netz erreichbar.
- Firmware aktuell halten: Auch Funkgeräte bekommen Sicherheitsupdates. Wir spielen sie bei der Inbetriebnahme ein und prüfen sie im Rahmen der Wartung.
- Netze trennen: Gäste in der Ferienwohnung, die Stallkamera und die Kassa gehören nicht ins selbe Netz wie das Büro. Mit getrennten Netzen (VLANs) sehen Gäste nur das Internet, nicht Ihre Geräte.
So läuft es mit DERKAUFMANN ab
- Besichtigung und Sichtprüfung: Wir sehen uns beide Gebäude an, prüfen die Sichtlinie und wählen die Montagepunkte, bei Bedarf auch zu einer Jahreszeit mit Laub.
- Planung: Frequenzbereich, Geräte, Kabelwege, Strom und Überspannungsschutz. Sie bekommen ein nachvollziehbares Angebot.
- Montage: Halterungen setzen, Kabel einziehen, Geräte ausrichten, erden und abdichten.
- Test: Wir messen Signalqualität und Datenrate und prüfen die Verbindung unter Last.
- Übergabe: Sie bekommen eine kurze Dokumentation mit Zugangsdaten, Netzplan und Ansprechpartner.
Kommt am Hauptgebäude gerade Glasfaser an, lohnt es sich, die Funkstrecke gleich mitzuplanen. Mehr dazu im Ratgeber Glasfaser im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.
Quellen
- Republik Österreich, BGBl. II Nr. 93/2026 vom 15.04.2026: Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 (GenBV 2026) sowie Änderung der Frequenznutzungsverordnung 2013. Darin: generelle Bewilligung für Funkanlagen in EU-weit harmonisierten Frequenzbereichen (§ 1 Z 4, § 5), Sendeleistung und Antennengewinn zusammen innerhalb der zulässigen Strahlungsleistung (§ 7 Abs. 1). Abgerufen am 28.09.2026.
- RIS: Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), § 28: Errichtung und Betrieb von Funkanlagen, generelle Bewilligung durch Verordnung (Abs. 10). Abgerufen am 28.09.2026.
- RIS: Frequenznutzungsverordnung 2013 (FNV 2013), geltende Fassung. Anlage 2 (Frequenznutzungsplan) ordnet die Funk-LAN- und Breitband-Datenübertragungsnutzungen um 2,4 GHz, 5 GHz und 57 bis 71 GHz den unten genannten EU-Beschlüssen zu. Abgerufen am 28.09.2026.
- Europäische Kommission: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/179 vom 08.02.2022 über die harmonisierte Nutzung des 5-GHz-Bands für WAS/Funk-LANs, Anhang in der Fassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2307 vom 23.11.2022: 5470 bis 5725 MHz innen und außen, 1 W mittlere EIRP, TPC und DFS; 5250 bis 5350 MHz nur in Gebäuden; 5150 bis 5250 MHz nicht an ortsfesten Außenantennen. Abgerufen am 28.09.2026.
- Europäische Kommission: Entscheidung 2006/771/EG über Geräte mit geringer Reichweite, geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/105 vom 22.01.2025: Breitband-Datenübertragung 2400 bis 2483,5 MHz mit 100 mW EIRP (Zeile 57c); 57 bis 71 GHz für ortsfeste Außenanlagen mit 55 dBm EIRP bei mindestens 30 dBi Antennengewinn (Zeile 75b). Abgerufen am 28.09.2026.
- Fernmeldebüro: Funkschnittstellenbeschreibungen (Stand 16.04.2026), darunter FSB-RR Richtfunk mit eigenen Bewilligungs- bzw. Anzeigeregeln. Abgerufen am 28.09.2026.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Funkbrücke eine Bewilligung?
In der Regel nicht. Für Geräte in EU-weit harmonisierten Frequenzbereichen gilt nach der Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 eine generelle Bewilligung. Voraussetzung ist, dass das Gerät den Vorschriften entspricht und die Grenzwerte samt Antennengewinn eingehalten werden.
Welche Frequenz ist für draußen erlaubt?
Bei 2,4 GHz gilt eine Grenze von 100 mW EIRP. Im 5-GHz-Band ist im Freien nur 5470 bis 5725 MHz zulässig, mit höchstens 1 W mittlerer EIRP und verpflichtender DFS und TPC. Bei 60 GHz dürfen ortsfeste Außenanlagen bis 55 dBm EIRP senden, wenn die Antenne mindestens 30 dBi Gewinn hat.
Wie weit reicht eine Richtfunkstrecke?
Das hängt vor allem von der freien Sicht ab, außerdem von Frequenz und Antenne. Eine seriöse Aussage ist erst nach einer Sichtprüfung vor Ort möglich. Für die üblichen Distanzen auf einem Hof oder Betriebsgelände ist meist die Sichtlinie entscheidend, nicht die Entfernung.
Funktioniert Richtfunk bei Regen und Schnee?
Bei 2,4 und 5 GHz spielt Regen in der Praxis kaum eine Rolle. Probleme machen eher nasses Laub in der Sichtlinie oder Eis und Schnee direkt am Gerät. 60-GHz-Strecken reagieren deutlich empfindlicher auf starken Regen.
Was ist, wenn ein Baum oder Gebäude im Weg steht?
Oft hilft ein höherer Montagepunkt, zum Beispiel ein kleiner Mast, oder eine Zwischenstation, die um das Hindernis herum funkt. Geht beides nicht, ist ein Kabel oder Leerrohr die zuverlässigere Lösung.
Fazit
Eine Richtfunkstrecke bringt Internet ins Nebengebäude, ohne dass gegraben werden muss. Das ist meist deutlich einfacher und günstiger als Grabarbeiten, vor allem wenn Zufahrt, Straße oder Grundgrenze dazwischen liegen. Entscheidend sind freie Sicht, eine saubere Montage mit Erdung und Überspannungsschutz, die passende Frequenz und eine gesicherte Konfiguration. Ob sich Ihr Standort eignet, klären wir bei einem Termin vor Ort im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld und in der ganzen Oststeiermark. Schreiben Sie uns oder rufen Sie DERKAUFMANN in Großwilfersdorf an.

