Pensionsrechner
Pensionsrechner für Österreich – berechnen Sie Ihre voraussichtliche Pension basierend auf Ihrem Gehalt, Alter und Beitragsjahren. 100% lokal im Browser.
Pensionsrechner Österreich
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Pension nach dem österreichischen Pensionskonto-Modell – inkl. Valorisierung, Abschlägen und Pensionslücke.
Das österreichische Pensionssystem basiert seit 2005 auf dem Pensionskonto. Jedes Jahr werden 1,78 % des Brutto-Jahresgehalts (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) als Kontogutschrift gutgeschrieben. Das Konto wird jährlich valorisiert (an die Lohn-/Preisentwicklung angepasst). Bei Pensionsantritt ergibt sich die monatliche Bruttopension aus dem Kontostand geteilt durch 14.
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Häufig gestellte Fragen zum Pensionsrechner
Das Pensionskonto ist ein seit 2005 geltendes System in Österreich, bei dem für jeden Versicherten ein individuelles Konto geführt wird. Jährlich werden 1,78 % des Brutto-Jahresgehalts (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) als Gutschrift auf dieses Konto gebucht. Das angesparte Guthaben wird jährlich valorisiert und bildet die Grundlage für die spätere Pensionsberechnung.
Die Pension wird nach dem Kontopensionsmodell berechnet: Das gesamte Pensionskonto-Guthaben bei Pensionsantritt wird durch 14 geteilt, um die monatliche Bruttopension zu erhalten (14 wegen 14 Monatsbezüge). Zusätzlich können Abschläge (bei Frühpension) oder Zuschläge (bei späterem Antritt) die Pension beeinflussen.
Die Höchstbeitragsgrundlage ist die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge und Pensionskonto-Gutschriften berechnet werden. 2025 liegt sie bei 6.060 € pro Monat (84.840 € pro Jahr inkl. Sonderzahlungen). Gehaltsteile über dieser Grenze fließen nicht in die Pensionsberechnung ein.
Das gesetzliche Pensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre. Für Frauen wird es schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben (bis 2033). Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer Pensionsantritt möglich – etwa bei der Korridorpension (ab 62 bei 40 Beitragsjahren) oder der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung). Der frühere Antritt ist jedoch mit Abschlägen verbunden.
Wer vor dem Regelpensionsalter (65) in Pension geht, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen 4,2 % pro Jahr des vorzeitigen Antritts. Wer z. B. mit 62 statt 65 in Pension geht, erhält 3 × 4,2 % = 12,6 % weniger Pension. Die Abschläge gelten dauerhaft für die gesamte Pensionsdauer.
Die Ausgleichszulage ist eine Art Mindestpension in Österreich. Wenn die eigene Pension (inkl. aller Einkünfte) unter einem bestimmten Richtsatz liegt, wird die Differenz vom Staat ausgeglichen. 2025 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende ca. 1.217,96 € pro Monat. Es handelt sich um eine Aufstockung, nicht um einen fixen Mindestbetrag.
Die Pensionslücke beschreibt die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und der erwarteten Nettopension. Im Durchschnitt beträgt die gesetzliche Pension in Österreich rund 60–80 % des letzten Nettoeinkommens – abhängig von Gehaltshöhe und Beitragsjahren. Diese Lücke kann durch private oder betriebliche Vorsorge geschlossen werden.
In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten der privaten Vorsorge: die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Prämienbegünstigt), betriebliche Pensionskassen, private Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne und andere Anlageformen. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt. Schon kleine monatliche Beträge können langfristig einen großen Unterschied machen.
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Die Berechnung bietet eine gute Orientierung auf Basis des Pensionskonto-Modells. Individuelle Faktoren wie Kindererziehungszeiten, Präsenzdienst, Krankengeldbezug, Schwerarbeit oder Parallelrechnung (für Versicherte vor 2005) können die tatsächliche Pension beeinflussen. Für eine verbindliche Auskunft nutzen Sie die Online-Kontomitteilung der PVA oder wenden Sie sich direkt an die Pensionsversicherungsanstalt.
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